Salzburger Wirtschaft vom 12. Februar 2021 / Folge_3

· Handel · 19 Nr. 3 · 12. 2. 2021 Salzburger Wirtschaft Lockdown ließ das Weihnachtsgeschäft einbrechen Im stationären Einzelhandel sind die Umsätze im Weihnachtsge- schäft österreichweit um 10% auf knapp 1,4 Mrd. € zurückge- gangen. Ohne den Lebensmittel- einzelhandel, der speziell in der zweiten Dezemberhälfte deut- liche Umsatzzuwächse verzeich- nete, wäre das Ergebnis noch schlechter ausgefallen. Zu diesem Schluss kommt eine Analyse der KMU Forschung Austria im Auf- trag der WK Österreich. Bei jenen Branchen, die vom dritten Lockdown betroffen waren, weil sie – anders als Lebensmittel- geschäfte und Drogerien – nicht der Grundversorgung dienen, beträgt das Minus 19%. Drama- tisch waren die Umsatzeinbrüche vor allem im Mode-, Sportartikel- und Schuhhandel, wo Rückgänge von mehr als 20% hingenommen werden mussten. Im Einzelhandel mit Büchern und Schreibwaren hielten sich die Verluste (-7%) in Grenzen. Die großen Gewinner waren die Online-Händler. „Der heimische Internet-Einzelhandel ist – ausgehend von einem ver- gleichsweise niedrigen Niveau – nicht zuletzt in Folge der Pan- demie in noch nie dagewesenem Ausmaß gewachsen, nämlich um 50% bzw. fast 60 Mill. € gegen- über 2019. Mit rund 177 Mill. € (brutto, inkl. USt.) trägt der Inter- net-Einzelhandel rund 11% zum gesamten Weihnachtsgeschäft 2020 bei!“, erklärt Wolfgang Ziniel von der KMU Forschung Austria. Sonntagsöffnung macht Pause Das Land hat die Öffnungs- zeitenverordnung 2008 vorü- bergehend geändert. Damit wird die Möglichkeit der Sonntags- öffnung in Wintersportorten wegen des fehlenden Bedarfs bis 30. April ausgesetzt. Grund dafür ist das noch bis mindes- tens Ende Februar geltende Betretungsverbot von Beher- bergungsbetrieben, das dazu geführt hat, dass sich kaum Tou- risten in Salzburg aufhalten. Die Sonderregelung war bis Ende Jänner in Kraft. Sie erlaubt es, Geschäfte in Tourismusregio- nen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit zwischen 8 und 18 Uhr bis zu vier Stunden offen zu hal- ten. Die Ausnahmen gelten für Verkaufsstellen für Lebensmittel, Reiseandenken, den notwendigen Reisebedarf wie Schreibmateria- lien, Blumen oder Toiletteartikel sowie für Hygieneartikel und für Artikel des Trafiksortiments. Eine der Nutznießerinnen der Nahversorgerförderung ist Renate Gsenger. Ihr Spar-Markt in Eben im Pongau wurde im Vorjahr modernisiert und neu eingerichtet. „Für mich war die Förderung eine wichtige Unter- stützung. Sie hat wesentlich dazu beigetragen, dass diese große Investition möglich wurde“, meint die Kauffrau. „Die kom- plette Abwicklung hat von der Antragstellung bis zur Auszah- lung bestens funktioniert“, so Gsenger. Gute Erfahrungen hat auch Elisabeth Feldinger vom Ökohof Feldinger in Wals-Siezen- heim gemacht. Sie hat vor einigen Jahren den Biomarkt „Rochushof“ in der Stadt Salzburg komplett umgebaut. „Gerade im Lebens- mittelhandel, wo die Gewinn- spannen nicht so hoch sind, ist es wichtig, Investitionsvorhaben zu unterstützen“, meint Feldinger. „Ich war sehr froh darüber, dass ich die Nahversorgerförderung bekommen habe. Nach der Bewil- ligung meines Antrags ist alles reibungslos abgelaufen.“ Auch Elisabeth Feldinger hat gute Erfahrungen mit der Nahver- sorgerförderung des Landes gemacht. Wer kann die Förderung beantragen? f Gefördert werden Unter- nehmen, die dem Gremium Lebensmittelhandel der WK Salzburg angehören und höchstens zehn Betriebs- stätten betreiben. Mitglieder der Innungen Bäcker und Fleischer erhalten die Unter- stützung nur dann, wenn es in ihrem Ort keinen Lebensmittel- händler mehr gibt. f Die Förderung kann von Nahversorgern in Anspruch genommen werden, die pro Standort jährlich maximal 3 Mill. € Umsatz mit Lebens- und Genussmitteln erwirt- schaften und über eine Ver- kaufsfläche für Lebensmittel verfügen, die höchstens 600 Quadratmeter groß ist. f Die Investitionsförderung erfolgt bei einer Kreditsumme von maximal 200.000 € durch einen Landeszuschuss für die Dauer von fünf Jahren. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, über einen Sonderfonds den ersten bzw. letzten Nahver- sorger in einem Ort mit einem erhöhten Fördervolumen zu unterstützen. Für Investitionen bis zu 40.000 € netto kann unabhängig von der Art der Finanzierung ein Direkt- zuschuss von 10% der förder- baren Kosten gewährt werden. f Die Betriebsmittelförderung sieht für einen Kreditrahmen von maximal 90.000 € eben- falls einen Landeszuschuss für fünf Jahre vor. Information Foto: wildbild Mit einem Plus von 50% ist der heimische Internet- Einzelhandel neben den ausländischen Online-Riesen der große Gewinner im Weihnachts- geschäft 2020. Foto: WKO/Getty Images/Hemera

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