Salzburger Wirtschaft vom 03.April 2020 / Folge_7

· Gewerbe & Handwerk · 19 Nr. 7 · 3. 4. 2020 Salzburger Wirtschaft Pickerlüberprüfung ist weiter Pflicht! Entgegen anderslautenden Aussagen weist die Landesinnung der Fahrzeugtechniker darauf hin, dass die §57a-Begutachtung (Pickerlüberprüfung) in den Salzburger Kfz-Werkstätten nach wie vor durchgeführt wird und von den Fahrzeugbesitzern auch nicht unnötig verschoben werden soll. „Die Salzburger Kfz-Werkstätten halten unter den geltenden Covid- 19-Bestimmungen ihren Betrieb weiterhin aufrecht und sind für alle Wartungen und Reparaturen sowie die Pickerlüberprüfung für ihre Kunden da. Auch die Ersatz- teilversorgung ist derzeit prob- lemlos gewährleistet“, betont der Innungsmeister der Salzburger Fahrzeugtechniker, KommR Her- bert Neuhauser. Keine Strafen riskieren „Ich empfehle daher allen betroffenen Fahrzeugbesitzern mit der Werkstatt ihres Vertrau- ens ehestens einen Termin für die notwendige Fahrzeugüber- prüfung zu vereinbaren. Wir haben genügend Kapazitäten in den Betrieben, um diese Aufträge abzuwickeln, da es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Über- prüfung handelt!“, betont der Innungsmeister. Gerade in der aktuellen Corona-Zeit sind viele Men- schen aus Sicherheitsgründen auf das eigene Kfz angewiesen. Auch Lieferdienste sind in dieser speziellen Situation besonders gefragt. „Für sie gelten sicher- heitstechnisch besondere Vor- gaben, denn bei Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen darf die Über- prüfung laut Gesetz gar nicht überzogen werden. Bei einer Kontrolle durch die Polizei kom- men so auf die Fahrzeugbesitzer empfindliche Strafen zu und im Falle eines Unfalles ist zu erwar- ten, dass auch die Versicherung aussteigt“, warnt Neuhauser. „Es gibt keinerlei Grund, Fristen zu verschieben oder zu erweitern. Unsere Kfz-Betriebe können unter Einhaltung der Sicher- heitsbestimmungen die Über- prüfung der geltenden Pickerl- Fristen gewährleisten. Das ist nicht nur aus Gründen der Ver- kehrssicherheit wichtig, sondern weil ein Überziehen in der Folge auch einen Reparaturstau in den Werkstätten zur Folge hätte“, resümiert Neuhauser. Salzburgs Kfz-Werk- stätten stehen weiterhin für Wartungen, Reparaturen und die Pickerl- Überprüfung zur Verfügung. Foto: AdobeStock Bestens gewartet in den Einsatz „Unser Unternehmen ist seit jeher Partner des Roten Kreu- zes in Salzburg und damit für Wartung und Reparatur der VW- Marken im Fuhrpark zuständig“, erläutert Rudolf Schweighofer, Betriebsleiter der Porsche-Werk- statt in der Vogelweiderstraße. Seit kurzem darf das Unterneh- men auch die Flotte der Salzbur- ger Polizei betreuen. „In fordern- den Zeiten wie diesen kommt es natürlich besonders darauf an, die Fahrzeuge wieder möglichst zeitnah auf die Straße zu bringen. Mein Team arbeitet daher auch in Corona-Zeiten mit Hochdruck daran, alle Einsatzfahrzeuge rasch und sicher zu reparieren und zu servicieren“, unterstreicht Schweighofer. Auch die Pappas Holding ver- bindet mit dem Roten Kreuz eine jahrzehntelange Partnerschaft. Fahrzeuge der Rettungsorgani- sation werden an allen Standor- ten in Österreich repariert und gewartet. In Salzburg sind das neben der Stadt Salzburg die Standorte Eugendorf, St. Johann und Maishofen. „Wir sind zwar derzeit in Notbetrieb, stehen für die Rettungsorganisationen allerdings rund um die Uhr zur Verfügung“, betont Günter Graf, Geschäftsführer der Pappas Hol- ding GmbH. Die Werkstätten von Porsche und Pappas halten die Einsatzfahr- zeuge in Schuss. Foto: WKS/Neumayr Im Notfall-Dienst Salzburgs Unternehmen halten auch in Corona-Zeiten den Wirt- schafts- bzw. Versorgungskreis- lauf in Gang. Neben den Lebens- mittelversorgern, Apotheken oder Taxiunternehmen zählen dazu auch die Installateurbetriebe, die der Bevölkerung mit ihren 24-Stunden-Notdiensten weiter zu Verfügung stehen. Ob Rohrbruch, Verstopfung oder Heizungsaus- fall – die Salzburger Installateure sind auch in der aktuellen Aus- nahmesituation für die Salzburger Bevölkerung da. Josef Weiser von der Weiser Haustechnik GmbH in Salzburg weist allerdings darauf hin, dass man aus Kapazitäts- und Sicherheitsgründen nur im wirk- lichen Notfall anrufen soll. Foto: AdobeStock

RkJQdWJsaXNoZXIy ODE5Ng==