Salzburger Wirtschaft vom 03.April 2020 / Folge_7

18 · Nr. 7 · 3. 4. 2020 Salzburger Wirtschaft Branchen Weiterarbeiten auf Baustellen erlaubt Im Rahmen eines außer- ordentlichen Baugipfels haben Gesundheits- minister, Sozialpartner und Arbeitsinspektorat festgelegt, dass auf Öster- reichs Baustellen auch in Corona-Zeiten weiter- gearbeitet werden darf. So wie alle Branchen steht auch die Bauwirtschaft aufgrund der Corona-Pandemie vor einer nie dagewesenen Situation. Damit die Schlüsselbranche nicht völ- lig zum Erliegen kommt bzw. die Auswirkungen der Krise best- möglich abgefedert werden kön- nen, wurde kürzlich auf Bundes- ebene eine Handlungsanleitung erstellt, die besagt, unter welchen Bedingungen auf Baustellen gearbeitet werden darf und wie mit dem Infektionsrisiko umge- gangen werden muss. Rasche Einigung wurde erreicht „Ich bin sehr froh über diese rasche Einigung von Bundes- regierung, Sozialpartnern und Arbeitsinspektorat. Denn eine generelle behördliche Schlie- ßung von Baustellen ist auch in Corona-Zeiten nicht notwendig und wäre volkswirtschaftlich gesehen kontraproduktiv. Wich- tig war aber allen Beteiligten, dass der Schutz der Bauarbeiter im Vordergrund steht“, betont Innungsmeister Bmst. Ing. Peter Dertnig. Allerdings sind bei der Weiterführung von Bauarbeiten verpflichtende Schutzmaßnah- men einzuhalten, die in einer eigenen Handlungsanleitung für die Betriebe übersichtlich zusam- mengefasst wurden. Verzögerungen partnerschaftlich lösen Einzustellen ist eine Baustelle nur dann, wenn die Gesund- heitsvorschriften weder durch die 1-Meter-Abstandsregel noch durch Alternativmaßnahmen wie Schutzausrüstung eingehalten werden können. Falls eine zeitge- rechte Erfüllung von Aufträgen durch die Corona-Krise trotz aller Bemühungen nicht möglich ist, kann nicht von einem Verschul- den des Auftragnehmers ausge- gangen werden. „Zeitliche Ver- zögerungen ergeben sich unter Umständen schon aufgrund von notwendigen organisatorischen Änderungen im Arbeitsablauf“, erläutert Dertnig. Bei Unstim- migkeiten sind sowohl Auftrag- nehmer als auch Auftragnehmer angehalten, gemeinsam eine partnerschaftliche Lösung zu fin- den. Dasselbe gilt für die durch die Schutzmaßnahmen allenfalls anfallenden Mehrkosten. Die Handlungsanleitung umfasst unter anderem die Berei- che Arbeitshygiene auf Baustellen (Desinfektion, Reinigung), Trans- port (Abstand bei Personen, Rei- nigung), organisatorische Maß- nahmen (zeitliche Staffelungen), Arbeitsausrüstung (Masken und Schutzbekleidung) sowie Risiko- gruppen (ältere Mitarbeiter und Personen mit chronischen Erkran- kungen bzw. Vorerkrankungen). Nähere Info: www.bau.or.at/ coronavirus Auf Österreichs Baustellen darf unter Einhaltung der Corona-Sicherheitsmaßnahmen weitergearbeitet werden. Foto: stock.adobe.com Bestens beliefert Die Salzburger Taxifahrer bie- ten einen Einkaufsservice für all jene an, die derzeit aufgrund des Coronavirus ihr Zuhause nicht verlassen können. Auch kleinere, aber wichtige Besorgungen, wie Apothekengänge werden über- nommen. In Krisenzeiten sind die Salzburger Taxifahrer damit auch weiterhin für die Bevölkerung im Einsatz. Der reguläre Taxibetrieb läuft natürlich normal weiter. Foto: WKS/Neumayr

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