Salzburger Wirtschaft vom 18. Dezember 2020 / Folge_24

26 · Verkehr · Nr. 24 · 18. 12. 2020 Salzburger Wirtschaft Taxi-Tarifordnungen rasch anpassen „Wir nehmen die politisch gewünschte Novellierung des Gelegenheitsverkehrsgesetzes zur Kenntnis“, kommentiert KommR Erwin Leitner, Obmann des Fachverbandes für die Beför- derungsgewerbe mit Pkw in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), den kürzlich erfolgten Beschluss im Parlament. Es sei in letzter Sekunde gelungen, durch einen Abänderungsantrag mehr Rechtssicherheit im Ver- gleich zur ursprünglich geplan- ten Novelle zu erreichen und die Gestaltungskompetenzen der Landeshauptleute zu stärken. Wie in der letzten „SW“ berich- tet, hätte ursprünglich für „im Wege von Kommunikations- diensten“ bestellte Fahrten kein Taxitarif mehr gelten dürfen. Das hätte umstrittenen US-Konzer- nen wie Uber Tür und Tor geöff- net und die heimische Funktaxi- Branche ruiniert. „Ein Beschluss ohne diese Änderungen wäre für uns inakzeptabel gewesen“, betont Leitner die Bereitschaft der Branche, in Gesprächen mit politischen Entscheidungsträ- gern Lösungen zu erzielen und – falls notwendig – auch mit allen anderen zur Verfügung stehen- den Mitteln für die Interessen der Branche einzutreten. Lohndumping muss verhindert werden Der Wunsch der Bundesregie- rung, ein „Preisband für vermit- telte Fahrten“ zu schaffen, wurde um eine ganz klare Gestaltungs- kompetenz des Landeshauptman- nes ergänzt. Der Mindestpreis im Gesetz gilt nur, falls vom Bundes- land keine anderen Untergrenzen verordnet wurden. „Das bedeutet, dass die Landeshauptleute bei- spielsweise je nach Strecken- länge oder Fahrdauer Unter- und auch Obergrenzen für die Preis- gestaltung festlegen können“, erläutert Leitner. Er appelliert daher an die Bundesländer, bis 1. März 2021 durch neue Tarif- verordnungen auf den Beschluss der Bundesregierung zu reagie- ren. „Die Möglichkeit, auf die regionalen Unterschiede in den jeweiligen Tarifgebieten Rück- sicht zu nehmen, besteht – aber die Zeit drängt“, sagt Leitner. Die Bundesländer sollten daher jetzt die notwendigen Schritte ein- leiten, um mit entsprechenden Tarifverordnungen gemeinsam Lohndumping zu verhindern. „Ruinöse Vorgaben für unsere Unternehmen müssen entschärft werden – die Taxibranche ist dazu jederzeit bereit“, zeigt sich Leit- ner überzeugt, gemeinsam mit den Bundesländern diese Heraus- forderung zu bewältigen. Im Zuge der Novelle des Gelegenheitsverkehrsgesetzes appelliert Taxi-Branchensprecher Erwin Leitner an die Bundesländer, regionale Gestaltungskompetenzen zu nutzen und die Tarifverordnungen rasch anzupassen. KommR Erwin Leitner, Bundes- und Landesobmann des Taxigewerbes. Foto: WKS/Neumayr Weiteres Ausflaggen und Pleiten drohen Die kürzlich im National- rat beschlossene Anpassung der Norm­ verbrauchsabgabe (NoVA) lässt Kleintransporter um bis zu 45% teurer werden. Branchensprecher befürchten nun ein ver- stärktes Ausflaggen und steigende Firmenpleiten. „Die nun beschlossene NoVA- Anpassung hebt das Problem des Ausflaggens auf eine neue, unge- ahnte Ebene. Ich hoffe, die Regie- rung übernimmt dafür auch die Verantwortung, wenn etliche hei- mische Unternehmen aufgeben, Wertschöpfung und Arbeitsplätze verloren gehen“, sagt Alexander Klacska, Obmann der Bundes- sparte Transport und Verkehr in der Wirtschaftskammer Öster- reich (WKÖ). Denn schon jetzt seien vor allem Kleintranspor- teure einem ruinösen Wettbewerb aus den angrenzenden Nachbar- ländern ausgesetzt. Wenn die NoVA künftig auch für betrieblich genutzte Klein-Lkw gelten soll, werde die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Unternehmen abermals geschwächt. Ein ver- stärktes Liefern von jenseits der Grenzen, sprich ein Ausflaggen, sei die Folge. „Die neue Regelung geht völ- lig am ursprünglichen Zweck der NoVA vorbei und schadet dem Wirtschaftsstandort enorm, kri- tisiert Klacska. Denn die NoVA wurde 1992 eingeführt, um die bis dahin geltende Luxus-Umsatz- steuer zu ersetzen. „Betrieblich genutzte leichte Nutzfahrzeuge wurden ausgenommen, da sie ja notwendige Betriebsmittel sind und alles andere als ein Luxus- gut. Wir verstehen nicht, warum sie plötzlich mit horrenden Steu- ern belastet werden sollen“, sagt der Bundesspartenobmann, der darauf hinweist, dass das auch etliche andere Wirtschaftszweige wie Bäcker, Elektriker oder Paket- dienste trifft. Aus diesem Grund hatte sich Klacska – gemeinsam mit fünf anderen Bundesspar- tenobleuten – im Vorfeld des Nationalratsbeschlusses auch in einem offenen Brief an die Poli- tik gewandt. Die Verteuerung sei drastisch, schildert Renate Schei- chelbauer-Schuster, die Bundes- spartenobfrau von Gewerbe und Handwerk in der WKÖ: „Ein gän- giger Kastenwagen der Marke Iveco kostet derzeit 29.900 €, ab 2024 wären dann wegen der NoVA 43.363 € zu zahlen. Das werden vor allem viele kleinere Betriebe nicht stemmen können.“ Ausgenommen von der NoVA bleiben nur elektrisch oder mit Wasserstoff betriebene Nutzfahr- zeuge. Das Problem allerdings: „Diese Alternativen stehen im Nutzfahrzeugbereich noch nicht wirklich zur Verfügung, denn entweder ist die Reichweite zu gering, der Preis nicht wettbe- werbsfähig oder die Herstellung einer Schnelllademöglichkeit für mehrere Fahrzeuge gleichzeitig erst in einigen Jahren möglich“, schildert Klacska die aktuelle Situation. Und er fasst zusam- men: „Die NoVA-Anpassung trifft erstens die Falschen, weil die Unternehmer ihre Fahrzeuge als Betriebsmittel brauchen, und sie kommt zweitens viel zu früh. Dazu kommt, dass es sich um eine neuerliche Belastung für genau jene handelt, die im kommenden Jahr den sehnlichst erwarteten Corona-Impfstoff verteilen sol- len. So geht man mit den viel zitierten Helden der Krise nicht um!“ Die NoVA-Anpassung darf nicht zulasten der Wirtschaft gehen! Foto: Iveco

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