Salzburger Wirtschaft vom 27. November 2020 / Folge_23

· Handel · 21 Nr. 23 · 27. 11. 2020 Salzburger Wirtschaft Digitale Vignette aus der Trafik In vielen Salzburger Trafiken ist die Vignette für Pkw und Motor- räder auch in digitaler Form erhältlich. Beim Kauf in der Tra- fik entfällt die gesetzlich vorge- schriebene 18-tägige Wartefrist, die Käufer können sofort maut- pflichtige Straßen in ganz Öster- reich befahren. „Unsere Geschäfte sind während des Lockdowns geöffnet und bieten alle Vig- netten – sowohl zum Kleben als auch in digitaler Form – zum sel- ben Preis an. Wer eine digitale Vignette in der Trafik erwirbt, ist flexibel und erspart sich die Berechnung von Stichtagen“, erklärt Karl Schlager, Obmann des Landesgremiums der Tabak- trafikanten. Trafiken, die digitale Vignetten anbieten, sind unter www.tinyurl. com/y55jbkn5 aufgelistet. „Wer die digitale Vignette in der Trafik kauft, muss keine Frist abwarten“, sagt Karl Schlager. Foto: WKS/Neumayr ÖNACE Bezeichnung Prozentsatz G4511 Handel mit Kraftwagen <=3,5t 20% G4519 Handel mit Kraftwagen >3,5t 20% G4532 EH – Kraftwagenteile und -zubehör 20% G4540 Handel und Reparatur von Krafträdern 20% G4719 Sonst. EH mit Waren verschiedener Art 40% G4741 EH – Datenverarbeitungsgeräte 40% G4742 EH – Telekommunikationsgeräte 20% G4743 EH – Unterhaltungselektronik 20% G4751 EH – Textilien 40% G4752 EH – Metallwaren und Baubedarf 40% G4753 EH – Vorhänge, Teppiche und Tapeten 40% G4754 EH – Elektr. Haushaltsgeräte 20% G4759 EH – Möbel und Einrichtungsgegenstände 20% G4761 EH – Bücher 40% ÖNACE Bezeichnung Prozentsatz G4762 EH – Zeitschriften und Bürobedarf 40% G4763 EH – Bespielte Ton- und Bildträger 40% G4764 EH – Fahrräder und Sportartikel 40% G4765 EH – Spielwaren 40% G4771 EH – Bekleidung 60% G4772 EH – Schuhe und Lederwaren 60% G4775 EH – Körperpflegemittel 40% G4776 EH – Blumen, Pflanzen und lebende Tiere 60% G4777 EH – Uhren und Schmuck 40% G4778 Sonst. EH in Verkaufsräumen 40% G4779 EH – Antiquitäten und Gebrauchtwaren 40% G4782 EH – Bekleidung an Verkaufsständen 60% G4789 EH – Sonst. Güter an Verkaufsständen 40% Handelskategorisierung für den Umsatzersatz Umsatzersatz hilft Handel über die Lockdown-Phase Neben Unternehmen aus der Gastronomie und Hotellerie erhalten nun auch direkt betroffene Handelsbetriebe einen Umsatzersatz für die Zeit, in der sie nicht aufsperren dürfen. Konkret kommt es für Handels- unternehmen, abhängig von Rohaufschlag, möglicher Saiso- nalität und Verderblichkeit der Ware, Umsatz/Ertrag-Relation und Wahrscheinlichkeit von Auf- holkäufen, zu einer verfassungs- rechtlich gebotenen Staffelung der Umsatzentschädigung von 20 bis 60%. „Der erweiterte Umsatzersatz sowieder Fixkostenzuschuss II sor- gen dafür, dass wir Händlerinnen und Händler wieder eine gewisse Perspektive haben“, erklärt Hart- wig Rinnerthaler, Obmann der Sparte Handel in der WKS. Lösung für indirekt Betroffene notwendig Rinnerthaler hofft nun vor allem auf ein möglichst unge- störtes Weihnachtsgeschäft ab dem Ende des Lockdowns. In einem nächsten Schritt müsse es, wie angekündigt, auch eine Lösung für die indirekt betroffe- nen Betriebe – insbesondere für den Großhandel – geben. Für die Zeit des Lockdowns können Handelsunternehmen, falls sie von den Einschränkun- gen der COVID-19-Notmaßnah- menverordnung direkt betroffen sind, über FinanzOnline eine Umsatzersatz beantragen: f Als Betrachtungszeitraum gilt der 3. November 2020 bis 6. Dezember 2020. f Bei Handelsunternehmen wird der Lockdown-Umsatzersatz je nach Gruppe gestaffelt mit 20%, 40% oder 60% vergütet. Die Mindesthöhe des Lock- down-Umsatzersatzes beträgt 2.300 €. Der Höchstbetrag ist gemäß Vorgabe der EU-Kom- mission mit 800.000 € pro Unternehmen gedeckelt. Wel- che Handelsbranchen in welche Stufe fallen, ist in der untenste- henden Tabelle abgebildet. f Für die Berechnung des Lock- down-Umsatzersatzes wird als Bemessungsgrundlage der November 2019 herangezogen. Dieser Betrag wird durch 30 dividiert und mit der Anzahl der Lockdown-Tage multipliziert. f Online-Umsätze wirken sich nicht negativ auf den Umsatz- ersatz aus. f Hinweis für Mischbetriebe: Ist ein Unternehmen sowohl in einer Branche tätig, die direkt von den Einschränkungen betroffen ist, als auch in einer nicht betroffenen Branche, so hat es zu schätzen, welchen Anteil die der nicht betroffenen Branche zugeordneten Umsätze an seinem Gesamtumsatz aus- machen. Dieser Betrag wird vom ermittelten vergleichbaren Vor- jahresumsatz in Abzug gebracht. f Die Antragstellung auf Gewäh- rung eines Lockdown-Umsatz- ersatzes erfolgt ausschließlich gegenüber der COFAG. Techni- sche Schnittstelle für die Ein- bringung der Anträge ist das Verfahren FinanzOnline. f Der Antragsteller kann bei der Antragstellung über FinanzOn- line von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanz- buchhalter vertreten werden, sofern diesem eine ausrei- chende schriftliche Vollmacht vom antragstellenden Unter- nehmen vorliegt. Johann Peter Höflmaier Spartengeschäftsführer Tel. 0662/8888, Dw. 264 E-Mail: jhoeflmaier@wks.at Weitere Infos

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