Salzburger Wirtschaft vom 21.August 2020 / Folge_16

4 · Nr. 16 · 21. 8. 2020 Salzburger Wirtschaft Thema In der jetzigen Phase der Covid-19-Pandemie und möglicherweise verstärkt in den kommenden Monaten kann es in Unternehmen immer wieder zu Verdachts- fällen oder konkreten Infektionsfällen kommen. Wie muss sich der Arbeitgeber in diesem Fall verhalten, was kann und was muss sie oder er tun? Die „SW“ hat die wichtigsten Punkte in zehn Fragen und Antworten zusammengefasst. Leider kann trotz aller vorbeugen- den Hygiene-Maßnahmen nicht hundertprozentig verhindert werden, dass im Betrieb plötz- lich ein Covid-19-Verdachts- oder gar ein Krankheitsfall auftaucht. Die Experten der WKS haben aus einer Vielzahl an Fragen zehn Themen herausgefiltert, wie in diesem Fall zu reagieren ist. Die Empfehlungen sind auch mit der Gesundheitsbehörde abgestimmt. 1. Wie kann man sich generell vorbereiten, um die Gefahr einer Infektion so gering wie nur möglich zu halten? Weisen Sie Ihre Mitarbeiterin- nen und Mitarbeiter regelmäßig auf die Hygiene-Maßnahmen hin. Diese sollten auch im priva- ten Umfeld eingehalten werden. Die Beachtung dieser einfachen Regeln kann, wie bereits oft wie- derholt, das Infektionsgeschehen wesentlich einschränken: f Regelmäßiges Händewaschen mit warmem Wasser und Seife bzw. Händedesinfektion. f Nicht die Hand geben und nicht mit den Händen ins Gesicht fassen. f In die Armbeuge oder ins Taschentuch husten und nie- sen, benutzte Taschentücher in den Restmüll. f Haut- und Handkontaktflächen regelmäßig reinigen/desinfizie- ren. f Innenräume regelmäßig lüften (Stoßlüften, mindestens alle ein bis zwei Stunden). f Abstand halten: Im Unterneh- men sollten idealerweise min- destens zwei Meter Abstand eingehalten werden, da Perso- nen, die sich im selben Raum mit einem Covid-19-Fall in einer Entfernung von weniger als zwei Metern für 15 Minu- ten oder länger aufhalten, als Kontaktperson der Kategorie I gelten (diese Personen werden im Infektionsfall in Quarantäne geschickt!). f Teambesprechungen kurz hal- ten und mit Abstand durchfüh- ren, größere Sitzungen in grö- ßeren Räumen (Abstand!) oder via Videokonferenz abhalten. f Achten Sie darauf, dass nur Mitarbeiter zur Arbeit kom- men, die sich im Hinblick auf die Symptomatik bei Covid-19 vollkommen gesund fühlen. Die Mitarbeiter sollten aber auch bei Verkühlungssymp- tomen auf jeden Fall den Arzt telefonisch kontaktieren, bevor sie in den Betrieb kommen. Bei Symptomen, welche zwar nicht unbedingt auf eine Arbeits- unfähigkeit, jedoch auch auf eine mögliche Infektion mit Covid-19 schließen lassen könnten, empfiehlt es sich, die betroffene Person medizinisch abklären zu lassen. Dies ergibt sich aufgrund der bestehenden Schutz- und Sorgfaltspflichten, nach denen andere Mitarbeiter generell vor Ansteckungen zu schützen sind. Beispiele dafür könnten ein Schnupfen bzw. Husten sein. 2. Ist der Arbeitgeber eigentlich ver- pflichtet, in seinem Betrieb Vorsorgemaßnahmen zur Vermeidung der Ansteckung zu treffen? f Der Arbeitgeber hat aufgrund der Fürsorgepflicht für die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter darauf zu ach- ten, dass die Ansteckungsge- fahr unter seinen Arbeitneh- mern, aber auch zwischen den Arbeitnehmern und Kunden, Lieferanten, Gästen etc., mög- lichst gering ist. Daraus ergibt sich die Verpflichtung, auf der einen Seite geeignete betrieb- liche Maßnahmen (z. B. Wasch­ becken, Desinfektionsspender u. a.), zu setzen, auf der anderen Seite entsprechende Anweisun- gen an die Arbeitnehmer zu erteilen (MNS, Abstandsregeln etc.). f Neben der Frage der Hygiene- Maßnahmen, die viele Betriebe bereits umgesetzt haben, geht es aber auch darum, die Kom- munikation und Abläufe im Krisenfall vorab festzulegen. So könnte, wenn möglich, ein Krisenteam bestimmt werden, das im Falle einer Infektion nach klaren Spielregeln tätig wird. Ebenso sollte ein klarer Krisenplan vorhanden sein. Wichtig ist eine offene Kom- munikation nach innen wie nach außen bzw. der Zugang aller Mitarbeiter zu den not- wendigen Informationen im Fall einer Infektion. 3. Was ist zu tun, wenn ein Mitarbeiter im Betrieb die typischen Symptome einer Infektion mit dem Corona-Virus zeigt (Fieber, trockener Husten, Atemnot, Müdig- keit, Verlust des Geruchs-/ Geschmacksinns) und sich der Verdacht einer Infektion ergibt? f Besteht für den Arbeitgeber der Verdacht, dass ein Arbeit- nehmer mit dem Corona-Virus infiziert ist, hat der Arbeitgeber aufgrund des Epidemiegeset- zes (in der geltenden Fassung) die gesetzliche Verpflichtung, jenes für seinen Bezirk jeweils zuständige Gesundheitsamt der Bezirkshauptmannschaft bzw. am Magistrat der Stadt Salzburg zu informieren. Diese sind (im Bundesland Salzburg) für das Contact-Tracing zustän- dig. Was bei einem Corona-(Verdachts-) Fall im Betrieb zu tun ist! f Erstellung eines Hygiene- konzepts und regelmäßige Evaluierung des Konzepts f Regelmäßige Mitarbeiter­ schulungen und Informationen f Sicherung der Geschäfts- abläufe durch genaue Personalplanung mit Ver- tretungsregelungen auch bei wichtigen Entscheidungen f Festlegung eines Ablauf- planes im Krisenfall f Maßnahmen für reibungs- loses Home-Office setzen Tipps

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