Salzburger Wirtschaft vom 05.Juni 2020 / Folge_11

· 29 Nr. 11 · 5. 6. 2020 Salzburger Wirtschaft Jetzt Fixkostenzuschuss beantragen Dem Einsatz der Wirtschaftskammer ist es zuzu- schreiben, dass die Rahmenbedingungen für den Fixkostenzuschuss jetzt deutlich verbessert wurden. So erhalten Betriebe rasch einen Vorschuss und Gelder aus dem Härtefall-Fonds werden nicht angerechnet. Seit dem 20. Mai können Unter- nehmer Anträge auf einen Zuschuss zu den betrieblichen Fixkosten stellen, wenn sie durch die Corona-Maßnahmen beträchtliche Umsatzeinbußen erlitten haben. Diese Zuschüsse sind neben den Überbrückungs- garantien das zweite Standbein des Corona-Hilfsfonds der Regie- rung. Ende vergangener Woche gab es einige wichtige Änderungen beim Fixkostenzuschuss. Kon- kret handelt es sich um folgende Verbesserungen, für die sich die Wirtschaftskammerorganisation im Sinn der betroffenen Unter- nehmer eingesetzt hat: f Vorschuss: Unternehmen bekommen rasch nach Bean- tragung der 1. Tranche einen Vorschuss ausbezahlt (bis zu 50% des gesamten Fixkosten- zuschusses). f Neuer Mindestzuschuss: Der Fixkostenzuschuss wird bereits ab einer Höhe von 500 € (statt 2.000 €) gewährt. f Härtefall-Fonds: Geld aus dem Härtefall-Fonds wird bei Berechnung des Fixkostenzu- schusses nicht angerechnet. f De-minimis-Beihilfe: Unter- nehmen, die am 31. Dezember 2019 nach EU-Beihilfenrecht als „Unternehmen in Schwie- rigkeiten” galten, können dennoch einen Zuschuss von maximal 200.000 € nach der De-minimis-Beihilfenrege- lung beantragen. Es dürfen kein Insolvenzverfahren eröff- net oder die Voraussetzungen dafür erfüllt sein. f Bestätigung: Die Anträge beinhalten eine Darstellung der tatsächlich entstandenen Fixkosten und der tatsächlich eingetretenen Umsatzausfälle. Die Angaben sind vor Ein- reichung vom Steuerberater/ Wirtschaftsprüfer oder vom Bilanzbuchhalter zu prüfen und zu bestätigen. Das gilt nicht in der 1. Tranche bei einer Gesamtzuschusshöhe von bis zu 12.000 €. Zwischen 12.000 und 90.000 € Gesamt- zuschusshöhe reicht in der 1. Tranche eine Plausibilitäts- prüfung vom Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter. Die für eine Überprüfung benötigten Unterlagen sind bei Verlangen auszuhändigen. f Beratungskosten: Angemes- seneSteuerberater-,Wirtschafts- prüfer- und Bilanzbuchhalter- kosten bis 500 € können bei Anträgen mit einer Zuschuss- höhe von bis zu 12.000 € geltend gemacht werden. wko.at/corona-hilfs-fonds Der Corona-Hilfsfonds im Überblick Der Corona-Hilfsfonds der Bundesregierung besteht aus zwei Maßnahmen: Überbrückungsgarantien besichern Betriebsmittelkredite, f mit 100% (bei Krediten von bis zu 500.000 €) bzw. 90% (höhere Kredite) der Kredit- summe, f maximale Laufzeit: 10 Jahre, f Zinssatz von maximal 1% plus Garantieentgelt, f Beantragung über die Hausbank. Mehr Info zu den Garantien: Austria Wirtschaftsservice aws www.aws.at Fixkostenzuschuss Steuerfreie und nicht rück- zahlbare Zuschüsse zu unter- nehmerischen Fixkosten (z. B. Miete, Leasingraten, Strom/Gas/ Telekom-Kosten, Wertverlust saisonaler bzw. verderblicher Ware, Unternehmerlohn von höchstens 2.667,60 €). f Bei Umsatzeinbruch von mindestens 40%, verursacht durch Corona. f Zuschusshöhe nach pro- zentuellem Umsatzausfall zw. 25 und 75% der Fixkosten. f Der Zuschuss kann für bis zu maximal drei zusammen- hängende Betrachtungszeit- räume zwischen 16. März und 15. September 2020 beantragt werden. f Die Höhe der Umsatzausfälle und der Fixkosten muss durch Steuerberater, Wirtschafts- prüfer oder Bilanzbuchhalter bestätigt werden. Diese müs- sen den Antrag grundsätzlich auch einbringen (außer bei Zuschüssen bis 12.000 €). f Antragstellung und Auszahlung erfolgt in drei Tranchen ab 20. Mai (1. Tranche, max. 50% der gesamten Förderung), 19. August (2. Tranche, 25% der gesamten Förderung) und 19. November (Förderrest). f Der nachgewiesene Wertverlust saisonaler Ware kann ab der 2. Tranche geltend gemacht werden. f Beantragung über FinanzOnline – möglich seit 20. Mai bis längstens 31. August 2021. Auf einen Blick Gemeinsam mit der AK und der WKS suchen wir: Projektmanager*in: Betriebliche Kinderbetreuung Deine Aufgaben: • Eigenverantwortliches Projektmanagement zum Aufbau eines Beratungs- angebotes zur Etablierung von betrieblichen Kinderbetreuungsangeboten • Prozessbegleitung bei der Schaffung von Kinderbetreuungseinrichtungen • Akquise von interessierten Unternehmen und möglichen Partnerunterneh- men im räumlichen Umfeld Dein Profil: • Fundierte Ausbildung und mehrjährige Erfahrung im Projektmanagement sowie in der Beratung von Unternehmen • Vorzugsweise fachliche Kenntnisse im Bereich Kinderbetreuung samt den relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen sowie Fördermöglichkeiten Anstellung mit 20 WSt. Monatsgehalt: € 1.700,- brutto Überzahlung bei besonderer Qualifikation möglich. »Familie und Beruf unter einem Hut? Ja, aber es braucht mehr Kinderbetreu- ung.« Die vollständige Ausschreibung: http://www.amd-sbg.at Projektmanagment Inserat.indd 1 09.05.20 01:48 Informationen f Detaillierte Informationen zum Corona-Hilfsfonds, umfangreiche FAQs sowie den direkten Zugang zur Beantragung des Fixkosten- zuschusses via FinanzOnline gibt es auf einer Homepage des Finanzministeriums: www.fixkostenzuschuss.at f Info-Hotline der COVAG (Covid-19 Finanzierungs- agentur: Tel. 01/890780011

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