Salzburger Wirtschaft vom 05.Juni 2020 / Folge_11

30 · Service · Nr. 11 · 5. 6. 2020 Salzburger Wirtschaft Rechtsformwechsel in der Krise Dr. Johannes Pira, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater MPD Mitterdorfer+Pira+Daurer GmbH Gerade jetzt werden sich viele Familienunternehmen, die in der Rechtsform einer GmbH geführt werden, fragen, ob das im Jahr 2020 noch die richtige Rechtsform ist. Dazu einige Unterschiede in der Besteuerung zwischen GmbH und Einzelunternehmen (bzw auch Personengesellschaften): f Gewinne von GmbHs werden zunächst einmal mit 25% Körperschaftsteuer belastet. Schüttet die GmbH Teile des Gewinnes an Gesellschafter (natürliche Personen) aus, fällt noch 27,5% Kapital- ertragsteuer an. Durch- geschüttete Gewinne sind also mit insgesamt 45,625% Steuer belastet, und das unabhängig von ihrer Höhe. f Selbst bei geringen Gewinnen und sogar Verlusten ist eine Mindestkörperschaftsteuer zu leisten (bei der GmbH idR 1.750 € p. a.). f Verluste einer GmbH sind zwar vortragsfähig (also mit künftigen Gewinnen zu 75% ausgleichsfähig), nicht aber mit anderen positiven Ein- künften der Gesellschafter verrechenbar. Beispiel: Der Gesellschafter-Geschäfts- führer bezieht eine GF-Ent- schädigung (mit der er ein- kommen-/lohnsteuerpflichtig ist); nach Abzug dieses Bezu- ges weist die GmbH einen Verlust aus, der mit positiven Einkünften des GF aber nicht ausgleichsfähig ist. f Einzelunternehmer und Gesellschafter (natürliche Personen) einer Personen- gesellschaft haben (auf sie entfallende) Gewinne der Einkommensteuer zu unter- werfen. Der Grenzsteuersatz des progressiven Tarifs liegt zwischen 25% und 55%. Das steuerpflichtige Einkommen wird unter Umständen auch noch durch den Gewinnfrei- betrag reduziert. Wenn also steuerliche Gesichts- punkte gegen die GmbH spre- chen (es müssen aber auch andere Aspekte wie Haftungs- risiko etc. beobachtet werden), stellt sich die Frage, wie man aus der Rechtsform GmbH wie- der herauskommt. Sowohl das Unternehmensrecht als auch das Steuerrecht stel- len dazu ein Instrumentarium zur Verfügung, nämlich das Umwandlungsgesetz und die Bestimmungen des Art. II des Umgründungssteuergesetzes. Diese ermöglichen die Über- tragung des Vermögens einer GmbH im Wege der Gesamt- rechtsnachfolge unter Buchwert- fortführung auf eine natürliche Person (Einzelunternehmen) oder eine Personengesellschaft (OG, KG, GmbH & Co KG). Solche Umwandlungen können auf einen maximal neun Monate vor Vertragsabschluss liegenden Stichtag bezogen werden. Da – im Gegensatz zu vielen anderen Fristen – diese Neun-Monats- Frist durch die Covid-Gesetz- gebung bisher nicht verlängert wurde, muss also eine Umwand- lung auf den 31. 12. 2019 bis 30. 9. 2020 beim Firmenbuch angemeldet werden. f Die „Aktuelle Steuerecke“ ist eine Zusammenarbeit der Kam- mer der Wirtschaftstreuhänder, Landesstelle Salzburg, und der Wirtschaftskammer Salzburg. Aktuelle Steuerecke Dr. Johannes Pira. Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Dennoch kann er weder eine per­ sönliche Beratung ersetzen noch kann irgendeine Haftung für den Inhalt übernommen werden! Foto: feelimage/Matern Neue Prämie für Lehrlingsausbilder Die Regierung verspricht Betrie- ben, die neue Lehrlinge zur Ausbildung aufnehmen, einen Zuschuss von insgesamt 2.000 €. Damit durch Corona keine Lehrlingslücke entsteht, ver- spricht die Regierung Betrieben für jeden Lehrling, der im Zeit- raum 16. März bis 31. Oktober 2020 neu eingestellt wird, einen Bonus von 2.000 €. Das Geld soll in zwei Tranchen ausgezahlt wer- den: 1.000 € bei Beginn der Lehre, 1.000 € bei Behalten nach der Probezeit. Gefördert wird auch die Übernahme von Lehrlingen im ersten Lehrjahr aus der über- betrieblichen Lehrausbildung bis 31. März 2021. Wenn das Lehr- verhältnis in der Probezeit gelöst wird, ist die erste Tranche aller- dings zurückzuzahlen. Damit soll Missbrauch vorgebeugt werden. KMU brauchen einen Anreiz „Die Bundesregierung stellt nun Mittel zur Verfügung, damit wir keinen Jahrgang in der Lehre verlieren. Der Lehr- lingsbonus, der rückwirkend ab März wirksam werden soll, wird dazu beitragen, dass es zu kei- ner Ausbildungslücke nach der Corona-Krise kommen wird“, sagt Mariana Kühnel, stellvertretende Generalsekretärin der WKÖ. „Ohne Lehrlinge fehlt den Betrieben der Fachkräftenach- wuchs und die Zeit des Fachkräf- temangels ist noch nicht lange her. Insbesondere die kleinen und mittleren Ausbildungsbe- triebe benötigen einen Anreiz. Wir brauchen diese Ausbildungs- plätze, damit unsere Betriebe in den kommenden Jahren nicht einen Wettbewerbsverlust hin- nehmen müssen. Denn der Ver- lust von Qualifikationen führt unweigerlich zu einem Qualitäts- verlust, den wir uns als Export- standort nicht leisten können“, betont Kühnel. Neben diesem Zuschuss wer- den Ausbildungsbetriebe auch über „Lehre.Fördern“ umfas- send unterstützt. Nähere Info: Tel. 0662/8888, Dw. 357, E-Mail: lehre.foerdern@wks.at, I nternet: www.lehre-foerdern.at Damit in der Lehre coronabedingt keine Lücke entsteht, hat Wirt- schaftsministerin Margarete Schramböck einen zusätzlichen finanziellen Zuschuss für Ausbildungsbetriebe angekündigt. Insgesamt gibt es pro neu eingestellten Lehrling zusätzlich 2.000 €. Foto: WKÖ

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