Salzburger Wirtschaft vom 08.Mai 2020 / Folge_9

20 · Tourismus · Nr. 9 · 8. 5. 2020 Salzburger Wirtschaft Tourismus fährt langsam wieder hoch Ab 15. Mai soll nach dem Handel auch in der Gastronomie die „neue Normalität“ einkehren. Hotels folgen ab 29. Mai. Die Betriebe aus dem Bereich Tourismus und Freizeitwirtschaft sind durch die Corona-Krise wei- terhin stark betroffen und teils in ihrer Existenz bedroht. Den- noch ist die Wiedereröffnung der Gastronomie ab 15. Mai ein Hoffnungsschimmer in schwieri- ger Zeit. „Das Wiederhochfahren der Gastronomie ist ein wichtiger Lichtblick für viele Menschen in unserem Land und in den Regionen“, betont Albert Ebner, Obmann der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der WKS. „Wir hoffen, dass so bald wie möglich wieder Kontinuität in den betrieblichen Alltag ein- kehrt und sich die Situation in den kommenden Wochen weiter entspannt. Wir nehmen die Ver- antwortung jedenfalls sehr ernst und ich bin überzeugt, dass die Betriebe die im Interesse der Gesundheit notwendigen Schutz- maßnahmen bestmöglich umset- zen werden.“ Sonderhilfen für Nachtlokale und Bars Dem Obmann der Fachgruppe Gastronomie in der WKS, Ernst Pühringer, ist es ein besonde- res Anliegen, dass die vielen Nachtlokale und Bars, die von den geplanten Eröffnungstermi- nen noch ausgenommen sind, umfangreich finanziell unter- stützt werden. „Diese Betriebe dürfen nicht im Stich gelassen werden! Dafür werden wir uns als Interessenvertretung massiv ein- setzen.“ Die Beherbergungsbranche ist eine von der Corona-Krise am härtesten getroffenen Bran- chen, da sich hier Auswirkungen bereits seit Februar – mit der zunehmenden Ausbreitung des Virus in China und Europa – mas- siv zeigen. Für sie und touristi- sche Sehenswürdigkeiten steht der 29. Mai als Öffnungstermin fest. Unklar ist derzeit noch, wie die Regelungen für den Incen- tive- bzw. Eventbereich aussehen. „Hier braucht es rasch Klarheit“, betont Georg Imlauer, Obmann der Fachgruppe Hotellerie in der WKS. Schwimmbäder und Frei- zeitanlagen können ebenfalls ab 29. Mai wieder öffnen. Die Regelungen im Detail Ab 15. Mai dürfen Gastronomie- betriebe in Österreich täglich von 6 bis 23 Uhr wieder öffnen. Für Gäste gilt, dass an einem Tisch künftig nur mehr maximal vier Erwachsene und ihre minderjäh- rigen Kinder Platz nehmen dür- fen. Große Stammtische müssen sich daher wohl aufteilen. Außer- halb der eigenen Besuchergruppe muss man den Mindestabstand von einem Meter zu anderen Personen einhalten. Beim Eintre- ten und Verlassen des Lokals ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tra- gen. Im Vorfeld sollte man nach Möglichkeit schon einen Tisch reservieren und dann die Rech- nung kontaktlos bezahlen. Gäste müssen sich an Anweisungen der Mitarbeiter im Lokal halten. Auf Händeschütteln und Umarmun- gen soll man verzichten. Wer sich krank fühlt bzw. Anzeichen von Krankheit hat, soll gar nicht erst ins Lokal gehen, sondern gleich zu Hause bleiben. Ausführlicher sind die Leitli- nien für Wirte und ihre Mitarbei- ter. Sie sollen Hinweise anbrin- gen, um den Mindestabstand von einem Meter zu gewährleisten – etwa durch Aufsteller, Schil- der, Steher, Bodenmarkierungen oder andere Hilfsmittel bereits im Eingangsbereich des Lokals. Ein entsprechendes „Covid-19-In- fopaket“ mit Kennzeichnungs- materialien wird den Betrieben von der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft der WKS zuge- sandt. Auf Händeschütteln und Körperkontakt muss verzichtet werden, dafür werden die Gäste zu ihrem Tisch geleitet. Keine Konsumation an Bar bzw. Theke Die Tische müssen so aufge- stellt werden, dass der Mindestab- stand von einem Meter zwischen den Besuchergruppen gewähr- leistet ist. An der Theke bzw. einer Bar darf man keine Konsu- mation anbieten. Beim Tischset- ting soll man keine Menagen auf den Tischen einstellen, nur auf Anfrage sollen Salz, Pfeffer, Ket- chup etc. bereitgestellt werden. Für die Speisen- und Getränke- karten werden abwischbare bzw. folierte Materialien empfohlen, oder Alternativen wie Papier- tischsets und eine digitale Karte für das Smartphone. Tischoberflä- che, Stuhlrücken sowie -armleh- nen sollen nach jedem Gast gerei- nigt und das Tischtuch gewech- selt werden. Buffets sind unter bestimmten Auflagen gestattet. Ein Gast kann vorportionierte Gerichte selbst entnehmen, offen präsentierte Speisen aber nur mit Einweghandschuhen. Ein Des- infektionsmittelspender vor der Buffetstation soll zur Händerei- nigung dienen. Frontcooking darf nur mit Glasscheibe oder alterna- tiver Trennung erfolgen. Neben Reinigungsmaßnahmen soll auch regelmäßig, am besten mindes- tens einmal pro Stunde, gelüftet werden. Bei Selbstbedienungs- möglichkeit sind die Tabletts der Gäste nach jeder Benutzung zu reinigen. Klare Anweisungen Die Mitarbeiter müssen den Mindestabstand von einemMeter untereinander einhalten – soweit möglich auch bei Arbeitsvorgän- gen in der Küche sowie zwischen Küchen- und Serviceteam. Mund- Nasen-Schutzmasken (MNS) oder Alternativen (z. B. Face- Shield) sind im Kundenkontakt im geschlossenen Gastraum ver- pflichtend zu tragen. In anderen Bereichen (z. B. Lager, Küche), wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann und andere Maßnahmen nicht mög- lich sind. Der Belegschaft muss eine klare Einweisung zu den Verhaltensregeln gegeben wer- den, um auch die Weitergabe an die Gäste zu ermöglichen. Nähere Info: www.sichere- gastfreundschaft.at Die umfang- reichen Sicherheits- bestimmungen für den Touris- mus wurden auf www. sichere-gast freundschaft. at zusammen- gefasst. Foto: Andrey/stock.adobe.com

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