Salzburger Wirtschaft vom 03.April 2020 / Folge_7

· 23 Nr. 7 · 3. 4. 2020 Salzburger Wirtschaft Bezahlte Sonderbeilage zu aktuellen Trends rund um die Themen Industrie und Gewerbe. Extra Geprüfte Qualität aus Salzburg Zwei Gütesiegel sollen den Betrieben dabei helfen, sich besser zu präsentieren. Wenn der derzeitige Ausnahme- zustand der Vergangenheit ange- hört, ist es wichtig, sich den Kun- den wieder stark zu präsentieren. Ein Mittel kann dabei die geprüfte Qualität des Betriebs sein. Auf Anregung der WKO wurde vom Wirtschaftsministerium die Mög- lichkeit geschaffen, sich über Gütesiegel auszuzeichnen. Gütesiegel „staatlich geprüft“ Gewerbebetriebe, deren Inhaber oder gewerberechtliche Geschäfts- führer eine staatliche Befähi- gungsprüfung für Gewerbe mit Qualifikationserfordernis erfolg- reich abgelegt haben, dürfen bei der Namensführung und bei der Bezeichnung der Betriebsstätte den Begriff „staatlich geprüft“ verwenden. Eine Befähigungsprü- fung gilt als erfolgreich abgelegt, wenn alle in der Prüfungsordnung vorgesehenen Module erfolgreich absolviert wurden. Die Meister- prüfungsstelle stellt dann ein Befähigungsprüfungszeugnis aus. Das Gütesiegel „staatlich geprüft“ gilt für jene reglemen- tierten Gewerbe (keine Hand- werke), für die eine Befähigungs- prüfung vorgesehen ist. Gütesiegel für den „Meisterbetrieb“ Nur Gewerbebetriebe, deren Inhaber oder gewerberechtliche Geschäftsführer die Meister- prüfung für Handwerke erfolg- reich abgelegt haben, dürfen bei der Namensführung und bei der Bezeichnung der Betriebsstätte die Worte „Meister“, „Meister- betrieb“ oder Worte ähnlichen Inhalts verwenden. Diese Betriebe dürfen auch im geschäftlichen Verkehr ein den betreffenden Betrieb als „Meisterbetrieb“ kenn- zeichnendes Gütesiegel verwen- den. Das Gütesiegel gilt für alle Handwerke, für die eine Meister- prüfung vorgesehen ist bzw. war. Diese beiden Siegel können eigenverantwortlich von jedem berechtigten Unternehmen bzw. Unternehmer selbst herunter­ geladen und verwendet werden. Die unbefugte oder unzulässige Verwendung dieser Gütesiegel führt zu einer Geldstrafe. Versicherungen federn das Risiko Betriebsunterbrechung ab Unfall, Krankheit oder auch Sachschäden können bei Selbst- ständigen dazu führen, dass die Geschäftstätigkeit vorüberge- hend nicht ausgeführt werden kann, Umsatzeinbußen bei fort- laufenden Kosten sind die Folge – und das kann insbesondere KMU schnell vor eine große Heraus- forderung stellen und schlimms- tenfalls die Existenz gefährden. Nicht nur das eigene Gehalt, auch die anderen Ausgaben sol- len weiterbezahlt werden. Eine Betriebsunterbrechungsversiche- rung nimmt in solch einem Fall die Last von Ihren Schultern. Leistungsumfang In der Regel sind einerseits Betriebsunterbrechungen auf- grund von Sachschäden versichert, andererseits auch Ereignisse, auf- grund derer die Person, die den Betrieb leitet, arbeitsunfähig wird. Dazu zählt eine Erkrankung oder ein Unfall, aber auch behördliche Quarantänemaßnahmen, zum Bei- spiel im Zusammenhang mit einer Epidemie. Es gilt jedoch wie bei jeder Versicherung, dass sich der tatsächliche Deckungsumfang je nach Anbieter unterscheiden kann. Die Leistung der Versicherung umfasst die fortlaufenden Fixkos­ ten und den entgehenden Gewinn. Ausbezahlt wird meist in Form einer sogenannten Tagestaxe. Dabei wird pro Tag der Betriebs- unterbrechung – nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit – jeweils 1/360 der Summe ausbezahlt. Grundsätzlich ist es vor dem Abschluss jeder Versicherung zu empfehlen, die Beratung eines objektiven Experten in Anspruch zu nehmen, da die zugrundeliegen- den Bedingungen eines jeden Ver- trages variieren können und vom Berater genau analysiert werden sollten. Ein Versicherungsmakler ist nach dem Best-Advice-Prinzip dazu verpflichtet, die persönlichen Wünsche und Bedürfnisse zu ana- lysieren und das Produkt mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis anzubieten. MIT ÜBER 50 STANDORTEN DIE NR. 1 IN ÖSTERREICH EFM BRUCK | Franz-Lederer-Straße 12d, 5671 Bruck 06545 20221 | bruck@efm.at EFM ELSBETHEN | Salzachweg 47/5, 5061 Elsbethen 0699 16571507 | elsbethen@efm.at EFM EUGENDORF | Salzburgerstraße 7/10, 5301 Eugendorf 06225 70046 | eugendorf@efm.at EFM PIESENDORF | Hohe Arche Straße 144, 5721 Piesendorf 0699 18171841 | piesendorf@efm.at EFM SAALFELDEN | Almer Straße 1, 5760 Saalfelden 06582 75250 | saalfelden@efm.at EFM SALZBURG | Alpenstraße 48a/1, 5020 Salzburg 0664 8088011507 | salzburg@efm.at EFM ST. MARTIN | Wildmoos 84, 5092 St. Martin/Lofer 0664 2529080 | stmartin@efm.at EFM TWENG | Tauernstraße 24, 5563 Tweng 06471 20202 | tweng@efm.at UNSERE BÜROS IN SALZBURG JETZT UNVERBINDLICH ANFRAGEN!

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