Salzburger Wirtschaft vom 20.März 2020 / Folge_6

22 · Nr. 6 · 20. 3. 2020 Salzburger Wirtschaft Service Per Erlass des Finanz- ministeriums ist eine Reihe von Sonderregelungen in Kraft getreten. Die Einschränkungen des täg- lichen Lebens werden bei vielen Unternehmen zu Liquiditätseng- pässen und Verzögerungen ihrer Zahlungen an das Finanzamt füh- ren. Um die betroffenen Betriebe bestmöglich zu unterstützen, gewährt das Finanzministerium bei Zahlungsschwierigkeiten, die auf die SARS-CoV-2-Virus- Infektion zurückzuführen sind, bestimmte Erleichterungen. Konkret können die Herab- bzw. Nichtfestsetzung der Einkom- men- oder Körperschaftsteuervor- auszahlungen, die Abstandnahme von Nachforderungszinsen, die Stundung bzw. Entrichtung in Raten sowie die Aussetzung von Stundungszinsen und Säumnis- zuschlägen beantragt werden. Die Maßnahmen im Einzelnen Steuerpflichtige, die von einer durch das Coronavirus beding- ten Ertragseinbuße betroffen sind, können für das Kalender- jahr 2020 einen Antrag auf Her- absetzung von Vorauszahlungen für die Einkommen- oder Kör- perschaftsteuer stellen. In dem Antrag muss das Unternehmen die voraussichtliche Minderung der Bemessungsgrundlage glaub- haft machen. Der Antrag kann in FinanzOnline gestellt werden. Für Steuerpflichtige, die Finanz- Online nicht verwenden, steht ein Musterformular zur Verfügung. Sollten die Folgen der Corona- krise die Liquidität des Steuer- pflichtigen so stark betreffen, dass er die Vorauszahlung nicht leisten kann, hat er zwei Möglich- keiten: Zum einen kann er beim zuständigen Finanzamt beantra- gen, die Einkommen- oder Kör- perschaftsteuervorauszahlungen für das Kalenderjahr 2020 auf null herabzusetzen. Zum anderen kann das Finanzamt auch einen Betrag festsetzen, der niedriger ist als die voraussichtliche Jah- ressteuer. Ergibt sich aus einem Einkom- men- oder Körperschaftsteuer- bescheid eine Nachforderung, Steuerliche Erleichterungen vom Coronavirus betroffene Antragsformular für Steuer- erleichterungen Der „Kombinierte Antrag zu Sonderregelungen betreffend Coronavirus“ kann von der Website des Finanzministeriums unter www.bmf.gv.at/public/informationen/coronav irus- hilfe.html heruntergeladen werden. Die Anträge können auch direkt in FinanzOnline gestellt werden. Für Auskünfte steht die Tele- fonnummer 050 233 233 zum Ortstarif (Mo–Do 7.30 bis 15.30 Uhr und Fr. 7.30 bis 12.00 Uhr) zur Verfügung. Formular Herabsetzung von Vorauszahlungen: „Ich bin in meiner betrieblichen Tätigkeit (Angabe der Branche …) von den Auswirkungen der SARS-CoV-2-Virus-Infektion betroffen. Das bewirkt, dass die bisherige Festsetzung von Vorauszahlungen für das Kalenderjahr 2020 zu hoch ist. Ich habe die Auswirkungen der SARS-CoV-2-Virus-Infek- tion auf die Höhe der Steuer- Textbausteine Foto: K. Grinvalds/stock.adobe.com

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