Salzburger Wirtschaft vom 27. November 2020 / Folge_23

· Information & Consulting · 25 Nr. 23 · 27. 11. 2020 Salzburger Wirtschaft Digitale Transformation als Erfolgsturbo Österreich bewegt sich bei der Digitalisierung nach einer aktu- ellen Studie des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsfor- schung (WIFO) im guten Mittel- feld. Es besteht also Aufholbedarf, um dauerhaft wettbewerbsfähig zu bleiben. Ein Salzburger Unter- nehmen, das diese Zukunftser- fordernisse unterstützt, ist die mgm consulting partners austria GmbH. Der Salzburger Standort der Unternehmensberatung mit Hauptsitz in Hamburg wurde 2020 eröffnet und ist ein Tochter- unternehmen der mgm techno- logy partners, die Webapplikatio- nen und E-Commerce-Lösungen entwickelt und implementiert. Der Geschäftsführer in Öster- reich, DI Thomas Brugger MBA, ist ein „waschechter“ Salzburger mit Abschlüssen an der Montan- universität Leoben und an der INSEAD in Fontainebleau sowie internationaler Beratungserfah- rung bei namhaften Unterneh- men unter anderem in London und Brüssel. Als Management- beratung für Digitalisierung und digitale Transformation unterstützt das Salzburger Team Unternehmen dabei, die neuen Chancen erfolgreich zu nutzen und Digitalisierungs- und Trans- formationsprojekte nachhaltig umzusetzen, um sich zukunftsfä- hig aufzustellen. Die Beratungsschwerpunkte sind IT-Strategie- und Organi- sationsentwicklung, Agile- und Change-Management sowie E-Commerce. Betreut werden Kunden quer durch alle Bran- chen. „Digitale Transformation bedeutet für uns das Steuern komplexer betrieblicher Zusam- menhänge, denn Digitalisierung sehen wir als Mannschaftssport. Sie muss alle Ebenen im Unter- nehmen berücksichtigen, damit sie wirklich erfolgreich ist“, sagt Brugger. „Oft wird bei Digitali- sierungsprojekten hauptsächlich auf Technik und IT geschaut, es ist aber die gesamte Organisation mit den Fachabteilungen mitein- zubeziehen. Dafür müssen Mit- arbeiter beteiligt und auf mögli- che Änderungen in der Unterneh- menskultur vorbereitet werden.“ Ein Praxisbeispiel ist aktuell der Umstieg von SAP R/3-Syste- men auf die neue Version SAP S4/ HANA bei vielen Unternehmen. Hier wird sich zeigen, dass nur jene Unternehmen das Potenzial der neuen Technologie voll aus- schöpfen, die neben der IT-Migra- tion alle Ebenen der Veränderung einbeziehen. Change-, Kommu- nikations-, Prozess-, Organisati- ons- und Agile-Management sind dabei wichtige Komponenten, mit denen die Experten von mgm erfolgreich unterstützen. „Selected Business“ ist eine Aktion der Fachgruppe Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechno­ logie in der Wirtschaftskammer Salzburg. mgm consulting partners austria Gmbh Reichenhaller Straße 10B/ Büro T4 5020 Salzburg Tel.: 0676/3001430 E-Mail: thomas.brugger@ mgm-cp.com Internet: www.mgm-cp.com Kontakt Anzeige DI Thomas Brugger, MBA unter- stützt mit der mgm consulting partners austria GmbH Unter- nehmen dabei, sich zukunftsfähig aufzustellen. Foto: privat Abgabefrist für Steuererklärungen bis Jänner 2021 verlängert Die Maßnahme des Finanzministeriums sichert die Liquidität tausender heimischer Betriebe. Der Fachverband UBIT hat sich massiv dafür eingesetzt. Das Jahr 2020 stellt für viele hei- mische Unternehmer eine abso- lute Extremsituation dar. Umso wichtiger ist die Entscheidung des Bundesministeriums für Finanzen (BMF), die Abgabefrist für Steuererklärungen 2019 bis Mitte Jänner 2021 zu verlängern. Der Fachverband Unterneh- mensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie (UBIT) der Wirtschaftskammer Öster- reich (WKÖ) hatte sich massiv für diese wichtige Maßnahme einge- setzt, wie Fachverbandsobmann Alfred Harl unterstreicht: „Ent- lastungen sind in einer Pandemie für heimische Betriebe wesent- lich. In diesem besonderen Jahr müssen Fristen wie jene zur Abgabe der Steuererklärung ein- fach verlängert werden, um die Liquidität von tausenden heimi- schen Unternehmen zu sichern.“ Finanzämter werden demnach angehalten, trotz gerechtfertig- ter Erinnerung zur Abgabe der Steuererklärung 2019, deren Frist am 31. August 2020 abgelaufen ist, kulant zu handeln und weder bis 31. Dezember 2020 weitere Abberufungen zu veranlassen noch Verspätungszuschläge für Erklärungen, die bis 15. Jänner 2021 einlangen, festzusetzen. Unternehmen, die den Jahres- abschluss für 2019 noch nicht gemacht haben, sollten dennoch darauf achten, dass dieser recht- zeitig beim Finanzamt einge- reicht wird. Aufgrund der Corona-Pandemie werden Fristen für Steuer- erklärungen verlängert. Foto: Boris Zerwann - adobe.stock.com

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