Salzburger Wirtschaft vom 13. November 2020 / Folge_22

· Thema · 9 Nr. 22 · 13. 11. 2020 Salzburger Wirtschaft Kraftstoffverbrauch V-Klasse BusinessVan kombiniert: 7,2–8,6 l/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 191–226 g/km³ 1  Steuerbefreiung gemäß § 3 Z. 2 lit. b NoVA in der Fassung vom 01.01.2020. 2  Preis gültig bis 31.12.2020. 3  Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfah- ren ermittelt. Es handelt sich um die „WLTP-CO 2 -Werte“ i.S.v. Art. 2 Nr. 3 Durchführungs- verordnung (EU) 2017/1153. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen verschiedenen Fahr- zeugtypen. Die Werte variieren in Abhängigkeit der ge- wählten Sonderausstattungen. Mercedes fahren – Steuern sparen! Der neue V-Klasse BusinessVan. Vorsteuerabzugsberechtigt, LKW- Zulassung und keine NoVA¹. Der BusinessVan vereint perfekt Familie und Beruf und spart dank fix verbauter Trennwand sogar Steuern. V-Klasse BusinessVan 220 d, kompakt, Doppelkabine 120 kW (163 PS), Hinterradantrieb, 5 Sitze € 47.820,– 2 exkl. NoVA & MwSt. NoVA B E F R E I T ORSTEUER ABZUGS BERECHTIGT Georg Pappas Automobil GmbH Autorisierter Mercedes-Benz Vertriebs- und Service- partner, 5301 Eugendorf, Gewerbestraße 34, Hotline: 0800/727 727; Zweigbetriebe: St. Johann i. P., Maishofen, Mattighofen und alle Vertragspartner, www.pappas.at V-Klasse BusinessVan 200x128_SBG Wirtschaft.indd 1 04.11.20 08:18 besteht. Auch die Betriebe haben natürlich Interesse daran, dass die jeweilige K1-Person nicht in die Arbeit kommt und möglicher- weise die restliche Belegschaft ansteckt, dies nicht zuletzt auf- grund der Fürsorgepflicht den anderen Beschäftigten gegen- über. Rückersatz gibt es jedoch wegen des fehlenden Bescheides keinen. „Es kann nicht sein, dass dieses Risiko den Arbeitgebern neben all den sonstigen Belas- tungen auch noch übertragen wird. Bei allem Verständnis für die Überlastung beim Contact- Tracing, auch unsere Betriebe sind durch die aktuelle Situation extrem beansprucht und über- lastet“, erklärt Buchmüller: „Wir fordern die Wiederherstellung der Rechtssicherheit bei K1-Qua- rantänen.“ K1-Personen: Freitestungen müssen ermöglicht werden Die WKS tritt schon seit län- gerem zur Unterstützung der Behörden für die Möglichkeit ein, K1-Personen, die in Quarantäne geschickt werden, durch Tests in den Betrieben „freizutesten“, sofern sie gesund sind. Selbst die neuen deutschen Regeln sehen Antigen-Schnelltests vor, die man den Behörden für die Freitestung vorlegen darf. „Generell muss es zu einer Zusammenarbeit mit der Wirt- schaft kommen“, fordert Buch- müller eine flexiblere Vorgangs- weise. Das würde die Behörden entlasten und den Betrieben, selbstverständlich bei Wahrung bestehender Gesundheitsstan- dards, mehr Spielraum geben. „Derzeit sitzen K1-Personen, auch wenn sie gesund sind, zehn Tage zuhause. Das behindert die Arbeitsabläufe in den Unterneh- men enorm.“ Wenn jedoch die Behörden selbst bereits einräumen, dass die Nachverfolgung nicht mehr aus- reichend funktioniert, muss eine alternative Strategie eingeschla- gen werden, etwa indem man auf verfügbare Mittel wie Schnell- tests zurückgreift. Dabei könnte in Betrieben auch regelmäßig getestet werden und die jeweili- gen Tests den Behörden angezeigt werden, damit diese das Gesche- hen nachvollziehen können. Rechtssicherheit! „Bei allem Ver- ständnis für die Überlastung beim Contact- Tracing, aber unsere Betriebe brauchen Rechtssicher- heit!“, erklärt WKS-Präsident Peter Buch- müller. Foto: Birgit Probst

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