Salzburger Wirtschaft vom 30. Oktober 2020 / Folge_21

40 · Service · Nr. 21 · 30. 10. 2020 Salzburger Wirtschaft Arbeiten über die Grenze nach Bayern deutlich erschwert Mit einer Novelle der Ver- ordnung über Quarantäne- maßnahmen für Ein- reisende zur Bekämpfung des Coronavirus hat die bayerische Staatskanzlei in der Nacht auf Freitag, 23. Oktober, eine wichtige Ergänzung für Berufs- pendler vorgenommen. Diese gilt vorerst bis 8. November 2020. Ab dem 8. November dürfte vor- aussichtlich eine deutsche Bun- desverordnung Geltung erlangen, die neue (strengere) Regelungen für Quarantänen vorsieht. Vorerst müssen nach der jüngs- ten bayerischen Verordnung Grenzpendler, die aus einem Risikogebiet mindestens einmal wöchentlich nach Bayern ein- reisen, um dort beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeiten nach- zugehen oder eine Ausbildung oder Hochschule zu besuchen, der jeweiligen Kreisverwaltungs- behörde einen Corona-Test mit negativem Ergebnis vorlegen. Die neue Regelung gilt aus- schließlich für Grenzpendler, die nach Bayern einreisen und dann an ihren Wohnort in Österreich (z. B. Salzburg als Risikogebiet, ausgenommen zurzeit Kärnten) zurückkehren. Es ist davon aus- zugehen, dass diese Grenzpend- ler im Dienstverhältnis eines deutschen Unternehmens stehen oder selbstständig (als Unterneh- mer) tätig sind. Eine Ausnahme wurde am Dienstag nach einem Treffen zwischen dem bayeri- schen Minister für Europapolitik Florian Herrmann und Bundes- ministerin Karoline Edtstadler ermöglicht: Ein 24-Stunden-Auf- enthalt in Deutschland ist für Österreicher ohne Coronavirus- Test wieder möglich. Grenznahe Erledigungen seien ab sofort wie- der erlaubt. Wöchentlich Vorlage eines Testergebnisses Für berufliche Grenzpendler, die regelmäßig nach Bayern ein- reisen müssen, bleibt die Test- pflicht: Dieser Test muss f binnen sieben Tagen nach der ersten auf den 23. Oktober 2020 folgenden Einreise erfolgen und danach regelmäßig in jeder nachfolgenden Kalenderwoche wiederholt werden. f Es muss ein PCR-Test sein. f Das Testergebnis muss an die zuständige Kreisverwaltungs- behörde übermittelt werden. Für das Berchtesgadener Land ist das Testergebnis an pend- ler@lra-bgl.de zu übermitteln. f Das Testergebnis muss in deut- scher oder englischer Sprache vorliegen und sich auf einen Test beziehen, der in einem Land, welches das Robert-Koch- Institut in eine Liste von Staa- ten mit ausreichendem Quali- tätsstandard aufgenommen hat, durchgeführt worden ist. f Das bedeutet, dass bei der ers- ten Einreise eines Pendlers kein Test mitgeführt werden muss. Wird ein Test bei der Einreise mitgeführt, darf er nicht älter als 48 Stunden sein. f In einer Kalenderwoche ohne Einreise entfällt die Testpflicht. f Sollten sich Corona-Symptome zeigen, muss die Kreisverwal- tungsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle hierüber unverzüglich informiert wer- den. Darüber hinaus sind derzeit keine weiteren gesundheitsbe- zogenen Grenzkontrollen vorge- sehen. Das Kleine Deutsche Eck bleibt uneingeschränkt passier- bar. Der Besuch der Lebenspart- nerin oder des Lebenspartners stellt einen triftigen Reisegrund dar und bleibt weiterhin möglich. Keine Testpflicht für Pendler aus Bayern Die neue Regelung gilt aus- schließlich für Pendler (Pendler im Sinn der Verordnung Par. 3/ (1)), die nach Bayern einreisen und dann an ihren Wohnort in Österreich zurückkehren. Für Pendler, die in Österreich arbeiten und danach an ihren Wohnort in Bayern zurückkehren, gilt eine Testpflicht nicht. Nach wie vor unklar ist, ob Bau- oder Montagetrupps usw. als Grenzpendler subsumiert werden. Auch ist nach wie vor von Seiten der bayerischen Behörden nicht geklärt, ob auch weitere gewerb- lich tätige Personen, die aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen in Bayern einreisen, als Grenzpendler eingestuft wer- den. Hier sind noch Klarstellun- gen von Seiten der bayerischen Behörden notwendig. Für regelmäßig nach Bayern einreisende Berufspendler aus Risikogebieten gilt vorerst bis 8. November eine Testpflicht. Foto: Freepik.com Die bayerische Verordnung erschwert den Zugang zu einem der wichtigsten Märkte Salzburgs und Österreichs. Bayern ist vor den USA, Italien, Baden-Württemberg und der Schweiz der größte Markt für öster- reichische Exportgüter. Mit einem Export- volumen von 2,8 Mrd. € ist Deutschland weiterhin einer der wichtigsten Absatz- märkte. In etwa 40% Warenexporte – das sind rund 1,1 Mrd. € – werden nach Bayern geliefert. Besonders zu berücksichtigen ist, dass Salzburgs Unternehmen wichtige Zulieferer für die deutsche Industrie sind. Waren und Dienstleistungen aus Salzburg werden über diese Verflechtung indirekt weltweit exportiert. In der Gesamtbetrachtung hat der Außen- handel mit Bayern für die Salzburger Wirtschaft eine sehr große Bedeutung, denn Bayern ist sowohl das Eingangstor zum deutschen Markt als auch klassischer Erstmarkt für Neuexporteure. Fakten AußenwirtschaftsCenter München Tel. +49/89/242914-0 E-Mail: muenchen@wko.at Auskünfte geben ebenfalls die Sparten und Fachgruppen, Tel. 0664/88 88-0. Auskünfte

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