Salzburger Wirtschaft vom 30. Oktober 2020 / Folge_21

· 39 Nr. 21 · 30. 10. 2020 Salzburger Wirtschaft Service Lockdown im Berchtesgadener Land Der Landkreis Berchtesgadener Land mit rund 106.200 Einwohnern und 15 Gemeinden reagierte aufgrund der stark steigenden Corona-Infektionszahlen mit einem Lockdown light. Das trifft auch Salzburg, denn Bayern ist sowohl das Eingangstor zum deutschen Markt als auch klassischer Erstmarkt für Neuexporteure. Am 20. Oktober 2020 wurden über den Landkreis Berchtes­ gadener Land für die folgenden 14 Tage strikte Ausgangsbe- schränkungen, Veranstaltungs- verbote, Betriebsunterbrechun- gen, Besuchsverbote, Schul- sperren und Maskenpflicht im öffentlichen Raum verfügt. Die Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus gilt vorerst bis zum 2. November um 24 Uhr. Verkehrsader „Kleines Deutsches Eck“ funktioniert Der Grenzverkehr unterliegt aufgrund der Reisewarnung Deutschlands gegen Salzburg ver- schärften Bedingungen. Der Tran- sitverkehr durch das Berchtes- gadener Land beziehungsweise über das Kleine Deutsche Eck ist weiterhin uneingeschränkt mög- lich. Wie wichtig diese funktio- nierende Verkehrsader ist, zeigt die Verkehrsstatistik. Rund 9.000 Kraftfahrzeuge nutzen täglich den Verkehrsweg über das Kleine Deutsche Eck zwischen Salzburg, Bad Reichenhall, Schneizlreuth (beide im Berchtesgadener Land) und Unken (Pinzgau). „Die Auf- rechterhaltung des Wirtschafts- und Pendlerverkehrs auf der für den Salzburger und bayerischen Zentralraum sowie den Pinzgau so wichtigen Verbindung über das ‚Kleine Deutsche Eck‘ hat aus wirtschaftlicher Sicht nicht nur für Bayern, sondern auch für das Bundesland Salzburg über- aus hohe Priorität“, erläutert Mag. Thomas Albrecht, Leiter des Bereichs Handelspolitik und Außenwirtschaft. Berufliche Reisen mit Einschränkungen Beruflich bedingte Ein- und Ausreisen sind im Landkreis Berchtesgadener Land weiter- hin erlaubt, aber Berufspendler aus Risikogebieten müssen nun wöchentlich auf SARS-CoV-2 getestet werden (nähere Infos siehe Seite 40). Österreich und Bayern verbinden intensive Beziehungen. Unter anderem leben über 80.000 Österreicher im Freistaat, 20.000 davon etwa in München. Aus Österreich pen- deln rund 1.400 Personen in das Berchtesgadener Land. Aus dem bayerischen Raum pendeln etwa 4.000 Personen zur Arbeitsstätte nach Salzburg. Allgemeinverfügung im Detail Grund für die verordneten Aus- gangssperren und Verbote sind die explodierenden Corona-Zah- len. In den vergangenen sieben Tagen infizierten sich mehr als 27 0 Menschen pro 100.000 Ein- w ohner. Zur Bekämpfung der Aus- br eitung des Coronavirus hat der L andkreis Berchtesgadener Land m ittels Allgemeinverfügung fol- ge nde Maßnahmen erlassen. Von besonderer Relevanz sind: f Allgemeine Ausgangsbe­ schränkungen: Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt: bei beruflicher Tätigkeit, Inanspruchnahme medizinischer Leistungen, Ein- kauf in Ladengeschäften und Friseurbesuchen, Besuch bei Lebenspartnern sowie Alten und Kranken, Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minder- jährigen, Sterbebegleitung und Beerdigungen im engs- ten Familienkreis, Sport und Bewegung an frischer Luft mit einer Person aus dem Haushalt, Versorgung von Tieren. Das Vorliegen des triftigen Grunds muss gegenüber den Sicher- heitsbehörden nachgewiesen werden können. f Veranstaltungsverbot: Ver- anstaltungen jeglicher Art sind landkreisweit untersagt. f Betriebsunterbrechungen: Untersagt ist der Betrieb sämt- licher Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens, sondern der Freizeitgestaltung dienen. – Verboten ist der Betrieb von Einrichtungen, die der Frei- zeitgestaltung dienen: Sau- nen, Bäder, Kinos, Clubs, Bars, Diskotheken, Bordelle, Bibliotheken, Musikschulen, Jugendheime u. ä. – Reisebusreisen und Märkte sind untersagt, davon ausge- nommen sind Baumärkte. – Gaststätten sind geschlossen, Lieferservice ist bis 20 Uhr jedoch erlaubt. – Hotels sind geschlossen, außer für Geschäftsreisende. f Es gelten Besuchsverbote für Krankenhäuser, Reha-Ein- richtungen u. ä. Ausgenommen sind Geburtsstationen, Pflege- einrichtungen u. ä. – Die Begleitung von Sterben- den durch den engsten Fami- lienkreis ist jederzeit zulässig. f Schulen und Kinder- betreuungseinrichtungen sind geschlossen, Notbetreuung ist erlaubt. Personen dürfen auch nicht Schulen außerhalb des Landkreises besuchen. f Von 6 bis 23 Uhr muss der Mund-Nasen-Schutz getragen werden , insbesondere in den Fußgängerzonen, am Königs- see, bei Großparkplätzen von Einkaufszentren. Österreich Österreich Salzburg Landkreis Traunstein Schönau am Königssee Ramsau bei Berchtesgaden Berchtesgaden Bischofs- wiesen Markt- schellenberg Schneizlreuth Bayerisch Gmain Bad Reichenhall Piding Ainring Anger Teisendorf Laufen Saaldorf- Surheim Freilassing Noch bis 2. Novem- ber gilt im Berchtes- gadener Land der Lockdown light. Foto: WKS/Vogl Grafik: https://www.lra-bgl.de/

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