Salzburger Wirtschaft vom 16. Oktober 2020 / Folge_20

24 · Handel · Nr. 20 · 16. 10. 2020 Salzburger Wirtschaft Sommer brachte leichte Entspannung Die heimischen Weinhändler und Winzer haben heuer bisher um rund ein Drittel weniger Wein verkauft als im Vorjahr. Auch der Salzburger Weinhandel musste coronabedingt zum Teil herbe Einbußen hinnehmen. „Deutliche Rückgänge gab es vor allem für Händler, die sich auf die städti- sche Gastronomie konzentrieren, und für jene, die vorwiegend im gehobenen Segment tätig sind“, erklärt Branchensprecher Johan- nes Einzenberger. Die Ausfälle in der Hotellerie und Gastronomie seien zum Teil durch einen höheren Absatz im Lebensmittelhandel wettgemacht worden. „Das bisher entstandene Minus können wir aber bis Jah- resende nicht mehr aufholen“, so der Obmann des Salzburger Wein- und Spirituosenhandels. Finanzielle Hilfen greifen Im Sommer seien die Geschäfte überraschend gut gelaufen. Weil auch die Kurzarbeitsregelung und die übrigen Hilfsmaßnahmen des Bundes gegriffen hätten, gehe es den meisten Betrieben besser als noch Ende Mai. „Wir spüren allerdings die Reisewarnungen für mehrere österreichische Bun- desländer sowie die Einbrüche in der Event- und Seminargastrono- mie“, sagt Einzenberger. Ein Händlersterben sei derzeit aber nicht zu befürchten. „Einige Weinhändler werden in nächster Zeit aus Altersgründen aufhören. Andererseits gibt es immer wie- der mutige Neugründer. Das hält sich in etwa die Waage.“ Die Qualität bleibt hoch Die Branche könne auch wei- terhin auf die hohe Qualität der österreichischen Weine zählen. „Der Jahrgang 2019 ist nach Mei- nung internationaler Experten einer der besten der vergange- nen Jahrzehnte. Ich gehe davon aus, dass auch 2020 ein sehr guter, ansprechender Jahrgang wird“, meint Einzenberger. Für Salzburgs Weinhändler seien die kommenden Monate von ent- scheidender Bedeutung. „Ent- warnung können wir erst geben, wenn wir wissen, wie die Winter- saison läuft.“ „Aus heutiger Sicht ist kein Händlersterben zu befürchten“, sagt der Salzburger Branchen- sprecher Johannes Einzenberger. Foto: Ursel f 2019 wurden in Österreich 2,32 Millionen Hektoliter Wein geerntet. f Der jährliche Weinkonsum beträgt 242 Millionen Liter. Davon werden knapp 56% in der Gastronomie getrunken. f Die rund 95 Millionen Liter (39%), die zu Hause, bei Freunden oder am Arbeits- platz getrunken werden, kom- men zu über 80% aus dem Lebensmitteleinzelhandel. f Der Marktanteil der Weiß- weine ist in den vergangenen Jahren auf fast 60% gestiegen, die Rotweine kommen nur mehr auf etwas mehr als 37%. Auf Roséweine entfallen lediglich 3,3%. * Quelle: Weinmarketing Österreich Fakten Arbeiten an den Adventsamstagen: Darauf müssen Händler achten Damit die Händler ohne böse Überraschungen durch den Advent kommen, gilt es, sich die rechtlichen Rahmenbedingungen vor Augen zu halten. An den vier Adventsamstagen (28. November, 5., 12. und 19. Dezember) ist es möglich, die Geschäfte von 6 bis 18 Uhr zu öffnen. Allerdings gelten einige Besonderheiten, was die Beschäf- tigung von Arbeitnehmern betrifft. Für Mitarbeiter, die an den übrigen Samstagen im Jahr mehr als einmal im Monat nach 13 Uhr beschäftigt werden, gilt Folgendes: An den vier Samsta- gen vor Weihnachten endet für sie die Normalarbeitszeit um 13 Uhr. Arbeitsleistungen danach sind Überstunden und mit einem Zuschlag von 100% zu vergüten. Für alle anderen Angestellten gilt dieser Zuschlag nicht, außer es handelt sich tatsächlich um Über- stunden. Die sogenannte Schwarz- Weiß-Regel kommt nicht zum Tragen. Sonderregelung für den 8. Dezember Mariä Empfängnis, also der 8. Dezember, fällt heuer auf einen Dienstag. An diesem Feiertag dürfen die Geschäfte von 10 bis 18 Uhr geöffnet sein. Arbeitneh- mer, die an diesem Tag eingesetzt werden, müssen bis 10. November darüber informiert werden. Lehnt ein Mitarbeiter innerhalb einer Woche die Beschäftigung am 8. Dezember ab, darf er deswegen nicht benachteiligt werden. Die an Mariä Empfängnis geleiste- ten Stunden müssen dem Arbeit- nehmer zusätzlich zum laufenden Entgelt bezahlt werden (Feiertags- entgelt). Überstunden sind eben- falls als solche zu entlohnen. Arbeit am Feiertag wird honoriert Zusätzlich ist für die am 8. Dezember erbrachte Arbeitsleis- tung bezahlte Freizeit zu gewäh- ren. Ein Arbeitnehmer, der bis zu vier Stunden gearbeitet hat, erhält auch vier Stunden Freizeit. Hat er hingegen mehr als vier Stunden gearbeitet, erhält er dafür acht Stunden Freizeit. Dieser Zeitaus- gleich ist bis 31. März des Folge- jahres zu verbrauchen. Wann er konsumiert wird, ist einvernehm- lich zwischen Arbeitgeber und -nehmer zu vereinbaren. Am 24. und am 31. Dezember, die diesmal auf einen Donners- tag fallen, können die Geschäfte grundsätzlich von 6 bis 14 Uhr bzw. von 6 bis 17 Uhr offenhal- ten. Am 24. Dezember können Mitarbeiter bis 13 Uhr zuschlags- frei beschäftigt werden, für die Abschlussarbeiten bis maximal 14 Uhr ist ein Zuschlag zu zah- len. Diese Regelung gilt auch für Abschlussarbeiten am 31. Dezem- ber. Sonderregelungen gelten am 24. Dezember für den Süßwaren- und Blumenhandel (6 bis 18 Uhr) sowie den Handel mit Christbäu- men, der von 6 bis 20 Uhr möglich ist. Zu Silvester gibt es Ausnah- men für den Lebensmittelhandel (6 bis 18 Uhr) sowie den Handel mit Süßwaren, Blumen bzw. Sil- vesterartikeln (6 bis 20 Uhr). Das Weihnachtsshopping ist für die Handelsbetriebe nicht zuletzt auch eine juristische Heraus- forderung. Foto: Corbis Johann Peter Höflmaier Geschäftsführer Sparte Handel Tel. 0662/8888, Dw. 262 E-Mail: handel@wks.at Weitere Infos

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