Salzburger Wirtschaft vom 02. Oktober 2020 / Folge_19

32 · Service · Nr. 19 · 2. 10. 2020 Salzburger Wirtschaft Neue Abschreibungsmöglichkeiten – degressive Abschreibung Josef Steinbacher Sendlhofer & Partner Steuerberatungs GmbH Im Rahmen des Konjunktur- stärkungsgesetzes kam es zu Änderungen bei der Abschrei- bung (AfA). Als Alternative zur linearen AfA wird die degressive Abschreibung eingeführt und bei Gebäuden kommt es zu einer beschleunigten Abschreibung. Für Wirtschaftsgüter, die nach dem 30. Juni 2020 angeschafft oder hergestellt werden, kann eine degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) mit einem unveränderlichen Prozentsatz von höchstens 30% angewendet werden. Der Prozentsatz ist auf den jeweiligen Buchwert (Rest- buchwert) anzuwenden. Der höhere AfA-Betrag zu Beginn der Nutzungsdauer vermindert die Steuerbemessungsgrundlage und soll so Investitionsentschei- dungen positiv beeinflussen. Wurde die lineare Abschrei- bungsmethode gewählt, ist ein Wechsel zur degressiven AfA nicht möglich. Zulässig ist jedoch umgekehrt der Wechsel von der degressiven zur linearen AfA. Für folgende Wirtschaftsgüter ist die degressive Abschreibung allerdings ausgeschlossen: f Unkörperliche Wirtschafts- güter (z. B. Firmenwert) f Gebrauchte Wirtschaftsgüter f Gebäude (alternativ gibt es für Gebäude eine beschleunigte AfA) f Pkw, Kombi (ausgenommen Fahrschulfahrzeuge und Fahr- zeuge, die zu mindestens 80% gewerblicher Personen- beförderung dienen); Achtung: für E-Autos (CO₂-Wert = 0) kann die degressive AfA angewendet werden f Anlagen zur Förderung, Speiche- rung, direkten Nutzung oder zum Transport fossiler Energieträger (Energieerzeugungsanlagen, Tank- und Zapfanlagen, Brenn- stofftanks, Luftfahrzeuge) Die Inanspruchnahme der degressiven AfA ist unabhängig von der Gewinnermittlungsart möglich und gilt auch im außer- betrieblichen Bereich (z. B. Ver- mietung und Verpachtung). Die Halbjahresabschreibungsrege- lung bleibt auch bei Vornahme einer degressiven AfA aufrecht. Beschleunigte AfA bei Anschaffung oder Herstellung von Gebäuden: Für Gebäude , die nach dem 30. Juni 2020 angeschafft oder her- gestellt worden sind, ist eine beschleunigte AfA vorgesehen. Der bisher gültige Abschrei- bungsprozentsatz von Gebäuden beträgt ohne Nachweis der Nut- zungsdauer 2,5% bzw. 1,5% bei für Wohnzwecken überlassenen Gebäuden. Durch die Neurege- lung der beschleunigten AfA beträgt diese im ersten Jahr das Dreifache des jeweiligen Prozent- satzes, somit 7,5% für Betriebs- gebäude und 4,5% für zu Wohn- zwecken überlassene Gebäude. Im darauffolgenden zweiten Jahr beträgt die AfA das Zweifache (5% bzw 3%). Die Halbjahresab- schreibungsregelung ist bei der beschleunigten AfA nicht anzu- wenden, sodass auch bei Anschaf- fung, Herstellung oder Einlage im zweiten Halbjahr der volle Jahres-AfA-Betrag aufwandswirk- sam ist. f Die „Aktuelle Steuerecke“ ist eine Zusammenarbeit der Kam- mer der Wirtschaftstreuhänder, Landesstelle Salzburg, und der Wirtschaftskammer Salzburg. Aktuelle Steuerecke Josef Steinbacher Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Dennoch kann er weder eine per­ sönliche Beratung ersetzen noch kann irgendeine Haftung für den Inhalt übernommen werden! Foto: privat Kinderbetreuung und Kinderbildung müssen gestärkt werden Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat sich in den vergan- genen Jahren zu einem gesell- schaftlichen Schlüsselthema entwickelt. Die Corona-Krise hat erneut die große Bedeutung der Kinderbetreuung und Elemen- tarbildung gezeigt. Die teilweise Schließung von Kindergärten und Schulen hat viele Eltern vor schwierige Herausforderungen gestellt. Die Spitzen der österreichi- schen Sozialpartner und die Industriellenvereinigung haben dazu ein gemeinsames Forde- rungsprogramm mit konkreten Maßnahmen erarbeitet, das kürz- lich vorgestellt wurde. Ein wesentlicher Faktor für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist die Kinderbetreuung. Qualitätsvolle Kinderbetreuungs- angebote sind aber nach wie vor nicht flächendeckend vorhanden. Gerade angesichts der Corona- Krise brauche es österreichweit eine flächendeckende, flexible und leistbare Kinderbetreuung, so die Autorinnen des Forde- rungsprogrammes. Ein wesentliches Anliegen sei zudem die Förderung der Sprach- kompetenz. Dafür müsse aber bereits im Kindergarten ange- setzt werden. Deshalb wäre ein verpflichtendes, aber kostenloses 2. Kindergartenjahr für alle Kin- der sinnvoll. Weitere Infos Das Forderungs- programm von Sozialpartnern und IV WKS-Webinar mit Infos zur Kurzarbeit Phase III Seit dem 1. Oktober gelten die Regelungen für die dritte Phase der Corona-Kurzarbeit, die von den Sozialpartnern gemeinsam mit der österreichischen Bundes- regierung vereinbart wurden. Für viele Unternehmen ist die Kurz- arbeit nach wie vor ein zentrales Element, um durch die Krise zu kommen. Dabei sind jedoch viele Details zu beachten, um möglichst rei- bungslos die nächste Phase der Kurzarbeit in Anspruch nehmen zu können. Aus diesem Grund bietet die WKS am 14. Oktober, um 14.00 Uhr, ein Fach-Webinar zum Thema Kurzarbeit-Phase III an. Zielgruppe sind Unterneh- men, die Dienstnehmer in die nunmehr startende dritte Phase der Kurzarbeit aufnehmen wol- len. Im Webinar wird der Experte Wilhelm Kurzböck ( www.wiku- training.at ) über die wesentli- chen Änderungen in den Sozial- partnervereinbarungen und Besonderheiten in der Antrag- stellung informieren sowie aus- gewählte wichtige Aspekte der Lohnverrechnung erörtern. Wil- helm Kurzböck ist langjähriger Autor von Fach- und Lehrbüchern sowie von Fachzeitschriften zum Thema Personalverrechnung sowie Vortragender auf diesem Gebiet. Im Webinar werden die Teilnehmer an den Experten auch Fragen stellen können. Dr. Lorenz Huber, Leiter des Bereichs Sozial- und Arbeitsrecht der WKS, sowie Dr. Ursula Michl- Schwertl werden das Webinar mit Fakten zur Kurzarbeit und Ser- viceleistungen der WKS zu Kurz- arbeit und verwandten Aspekten einleiten. Webinar zur Kurz- arbeit Phase III Mittwoch, 14. 10. 2020, 14.00 Uhr bis (voraussichtlich) 15.30 Uhr. Die Anzahl der Teil- nehmerinnen und Teilnehmer ist begrenzt. Anmeldung unter diesem Link: wko.at/sbg/ webinar-kurzarbeit Anmeldung

RkJQdWJsaXNoZXIy ODE5Ng==