Salzburger Wirtschaft vom 04. September 2020 / Folge_17

· 29 Nr. 17 · 4. 9. 2020 Salzburger Wirtschaft Starke Förderung für Betriebe, die jetzt investieren „Diese Fördermaßnahme war ein voller Erfolg“, ziehen Landeshauptmann Dr. Wilfried Haslauer und WKS-Präsident Peter Buchmüller Bilanz über die Investitionsförder­ initiative von Land und WKS. Gemeinsam investierten Land und WKS je 5 Mill. € in eine ver- stärkte Investitionsförderung im Rahmen des bestehenden Wachstumsprogramms für Klein- betriebe. Die erweiterte Anschub- förderung wurde attraktiv gestal- tet: Immerhin wurden bis zu 20% der Investitionshöhe als Prämie bezahlt. Die Förderobergrenze betrug 100.000 €, Betriebe bis zu 50 Mitarbeitern konnten den Förderimpuls nutzen. Ziel war es, Salzburger Betriebe zu mehr Investitionen anzuregen, um die Wirtschaft wieder stärker in Gang zu bringen. „Das ist gelungen. Das Konzept ist eindeutig aufgegangen“, freut sich Landeshauptmann Dr. Wil- fried Haslauer: „Wir konnten mit einer punktgenauen Unterstüt- zung die Investitionstätigkeit der Betriebe steigern.“ Das beachtli- che Ergebnis: Innerhalb weniger Monate seit dem 15. Mai, dem Start der Aktion, wurden mithilfe der Förderung Investitionen in Höhe von rund 128 Mill. € aus- gelöst. Insgesamt haben rd. 1.130 Betriebe die Aktion genutzt. Salzburg mit Förderpaket Vorreiter WKS-Präsident Buchmüller ist überzeugt: „Das ist ein wichti- ger Wachstumsimpuls in Zeiten der Rezession. Salzburg war mit dieser verstärkten Investitions- förderung Vorreiter. Jetzt ist auch der Bund mit der Covid-19- Investitionsprämie aktiv gewor- den, die man seit 1. September beantragen kann.“ Ein positives Zeichen für das Wiedererstarken der Salzburger Wirtschaft: Die Nachfrage nach der Investitionsförderung war so stark, dass mittlerweile alle För- dermittel aufgebraucht sind. Seit 1. September ist nun wieder die ursprüngliche Investitionsförde- rung des Wachstumsprogramms für Kleinbetriebe in Geltung. Hier gelten als Fördersätze 10% der förderbaren Investitionskos- ten. Die Summe der förderbaren Kosten ist mit 40.000 € begrenzt. Neue Bundesförderung schließt nahtlos an Landeshauptmann Haslauer und Peter Buchmüller verweisen nun auf die Covid-19-Investi- tionsprämie des Bundes, bei der 7% bis 14% für alle Neuinves- titionen ab 1. August gefördert werden, wobei die Förderung auch bei kleineren Investitio- nen ab 5.000 € einsetzt und bis maximal 50 Mill. € geht. Diese Förderung schließt nahtlos an das Salzburger Initiative an. Eine Doppelförderung von Land und Bund wäre nicht effizient, beton- ten Haslauer und Buchmüller. Salzburgs Betrieben, die investie- ren wollen, steht somit jedenfalls eine weitere Unterstützung zur Verfügung. Covid-19- Investitionsprämie Mit der neuen Covid-19-In- vestitionsprämie wurde ein wirksamer Anreiz zu Neu- investitionen geschaffen: Ab 1. September können Betriebe, die investieren wollen, eine Prämie zwischen 7% und 14% für alle Neuinvestitionen ab 1. August beantragen. f Investitionen ab 5.000 € bis maximal 50 Mill. € werden mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss gefördert. f Die Basisprämie beträgt 7% der Anschaffungskosten, besonders begünstigt mit 14% sind Investitionen in Ökologisierung, Digitali- sierung, Life-Science und Gesundheit. f Die Antragstellung ist ab 1. September 2020 (auch nachträglich für Investitionen ab 1. August 2020) online über die Austria Wirtschafts- service (aws) möglich. f Im Zusammenhang mit der Investition müssen zwischen dem 1. August 2020 und dem 28. Februar 2021 erste Maß- nahmen gesetzt werden. Fakten Mit Weiterbildung Chancen nutzen Das Land Salzburg hat die Förderaktion „Bildungs- karenz plus“ neu auf- gelegt. Die Bildungskarenz plus ist eine zeitlich befristete Spezialförde- rung, die den Unternehmen einen Anreiz geben soll, Arbeitskräfte auch während wirtschaftlich schwieriger Zeiten infolge der Covid-19-Pandemie im Betrieb zu halten und unter attraktiven Kon- ditionen weiterzubilden. Gefördert wird mittels Zuschuss. Die Förderung beträgt 50% der förderbaren Aus- bzw. Weiterbildungskosten, höchstens 3.000 € pro Arbeitnehmer, der eine förderbare Bildungsmaß- nahme in Anspruch nimmt. Die Zahl der geförderten Arbeitnehmer ist auf die Hälfte der Belegschaft, höchstens auf 30 Personen pro Unternehmen im Förderzeitraum beschränkt. Es muss ein Zusammenhang zwischen den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf das Unternehmen und der Inan- spruchnahme der Bildungskarenz bestehen. Die Bildungsmaßnah- men müssen bei einem anerkann- ten Bildungsträger gemäß der Förderungsrichtlinie absolviert werden. Die Bildungsmaßnahme muss bei Bildungskarenz min- destens 20 Wochenstunden, bei Bildungsteilzeit mindestens 10 Wochenstunden betragen oder einer vergleichbaren zeitlichen Belastung gleichzusetzen sein. Die Bildungsmaßnahme darf höchstens zwölf Monate dauern. Es werden nur Bildungsmaß- nahmen gefördert, die bis zum 31. 12. 2020 begonnen wurden. Förderanträge können online eingebracht werden. Weitere Informationen: www.salzburg. gv. at / t hemen / wi r t s cha f t / regional/arbeitsm arktpolitik/bildungskarenzplus Risikogruppen: Regelung wurde verlängert Personen, die ein sehr hohes Risiko für einen schweren Covid- 19-Krankheitsverlauf haben, haben Anspruch auf Home-Office bzw. Veränderung der Arbeits- bedingungen. Wenn dies nicht möglich ist, besteht in letzter Konsequenz Anspruch auf eine befristete Dienstfreistellung. Die entsprechende Verordnung wurde nunmehr bis 31. 12. 2020 verlängert. Wurden Personen aufgrund eines Covid-19-Risiko- Attests von ihrer Arbeitsleistung bei Fortzahlung ihres Entgeltes freigestellt, werden den Dienst- gebern die dadurch anfallenden Lohn- und Lohnnebenkosten auf Antrag ersetzt. Weitere Informationen: http s://www.gesundheitskasse.at Die „Bildungskarenz plus“ hilft, mit Weiterbildung Arbeitskräfte im Betrieb zu halten. Foto: WIFI

RkJQdWJsaXNoZXIy ODE5Ng==