Salzburger Wirtschaft vom 05.Juni 2020 / Folge_11

20 · Tourismus · Nr. 11 · 5. 6. 2020 Salzburger Wirtschaft Es darf wieder trainiert werden Durch intensive Ver- handlungen mit dem Gesundheitsministerium konnten einfache und praxistaugliche Hygiene- und Sicherheitsvorgaben für die Wiedereröffnung der Fitnessstudios erwirkt werden. „Wir sind sehr froh und erleichtert darüber, dass es endlich wieder losgeht und wir unsere Studios wieder für Kunden öffnen kön- nen. Es darf wieder trainiert und geschwitzt werden!“ Mit diesen Worten reagierte der Sprecher der Salzburger Fitnessbetriebe, Christian Hörl, auf die Mitte ver- gangener Woche veröffentlichte Covid-19-Lockerungsverordnung, die ein Wiedereröffnen der Fit- nessstudios ab Ende Mai erlaubt. Der Verordnung vorausgegangen waren intensive Verhandlungen des Fachverbandes sowie der Fachgruppe der Freizeitbetriebe in der Wirtschaftskammer mit dem Gesundheitsministerium. „Unsere Vorschläge und Exper- tise wurden in den langwierigen Beratungen gut aufgenommen und dadurch konnten wir sehr einfache und praxistaugliche Vor- gaben für unsere Mitgliedsunter- nehmen erreichen“, betont Hörl. Hohe Standards in den Studios Grundsätzlich gilt eine 2-Meter-Abstandsregel auf den Trainingsflächen sowie die 1-Meter-Abstandsregel auf Allge- meinflächen sowie in den Sanitär- und Duschräumen. „Die Hygiene- standards in den Betrieben waren bereits vor Corona äußerst hoch. Eine laufende Desinfektion der Geräte und entsprechende Hin- weise für die Kunden sind seit jeher selbstverständlich“, unter- streicht der Branchensprecher. Deshalb ist für die Betriebe und ihre Mitarbeiter die Umsetzung der verschärften Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen eine Selbstverständlichkeit. Fitness- betreuer sind entweder mit Face- Shield oder Mund-Nasen-Schutz ausgestattet, in den Beratungs- bereichen werden durchwegs Schutzscheiben aus Glas bzw. Plexiglas eingesetzt. Viele Betriebe haben während der Schließung in den vergan- genen Wochen mit Online-Trai- nings und persönlichen Online- Beratungen den Kontakt zu den Kunden erfolgreich aufrecht- erhalten. „Dieses Angebot wurde von vielen Menschen gerne angenommen und entsprechend honoriert. Dennoch sind wir jetzt froh, endlich wieder loslegen zu können und unseren Beitrag zur Gesundheit und Fitness der Bevölkerung vollumfänglich leis- ten zu können“, resümiert Hörl. In Salzburg gibt es insgesamt 101 Fitnessstudios, die 1.158 Mitarbeiter (davon 218 Trainer bzw. Personal Coaches) beschäf- tigen. Christian Hörl, Sprecher der Salz- burger Fitnessbetriebe. Foto: Vita Club Stufenweise Lockerungen Aufatmen in der Veranstaltungs- branche. Veranstaltungen, Schu- lungen sowie Aus- und Weiter- bildungen können seit 29. Mai wieder stattfinden. „Wir sind sehr froh, dass es nun endlich wieder losgeht. Mit der stufenweisen Lockerung, die wir federführend mitverhandelt haben, können wir leben“, sagt Inez Reichl-de Hoogh, Obfrau der Freizeitbetriebe in der WK Salz- burg. Laut Covid-Lockerungsverord- nung sind seit 29. Mai Veranstal- tungen bis 100 Personen (indoor wie outdoor) erlaubt. Ab 1. Juli dürfen Veranstaltungen bis 250 Personen indoor und bis zu 500 Personen outdoor abgehalten werden. Ab 1. August können Ver- anstaltungen bis 500 Personen indoor und 750 Personen out- door stattfinden. Mit Sonderge- nehmigung sind dann auch Ver- anstaltungen bis 1.000 (indoor) bzw. 1.250 Teilnehmern (out- door) zulässig. Hochzeiten und Begräbnisse sind wieder möglich, bleiben aber mit bis zu 100 Teil- nehmer begrenzt (bis vorerst 31. August). Grundsätzlich gelten für Veran- staltungen folgende Regeln: f Personen, die zur Durchfüh- rung der Veranstaltung erfor- derlich sind (Schauspieler oder Musiker), sind nicht einzube- rechnen. f Generell sollen fix zugeteilte Sitzplätze vorhanden sein. f Bei Veranstaltungen mit fixen Sitzplätzen muss entweder ein Meter Abstand gehalten wer- den oder zumindest ein Sitz- platz frei bleiben. Wird dabei der Mindestabstand unter- schritten, muss ein Mund- Nasen-Schutz getragen wer- den. Ohne fixe Platzzuweisung sind bis Ende August nur 100 Teilnehmer zulässig. f Besuche von Personengruppen sind – analog zur Gastronomie – möglich. Die Verabreichung von Speisen und Getränken (z. B. Pausenbuffets) ist unter den- selben Bedingungen wie in der Gastronomie möglich. f Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmern benötigen ein Covid-19-Präventionskonzept Nähere Info: www .sichere-gastfreundschaft.at Impuls in schwieriger Zeit geben „Die Rechnung bitte!“ heißt es jetzt nicht mehr nur beim Wirt, sondern bis 13. Juni auch beim gemeinsamen Gewinnspiel von ORF Radio Salzburg und der Fachgruppe Gastronomie in der WKS. Denn bis dahin haben alle Radio-Salzburg-Hörer die Mög- lichkeit, ihre Gastronomierech- nung ersetzt zu bekommen. Gerade die heimische Gastrono- mie leidet wie kaum eine andere Branche unter den Maßnahmen der Corona-Krise. „Mit unserer gemeinsamen Aktion wollen wir einen zusätzlichen Impuls für die Branche erreichen und gleichzei- tig die Salzburger für den Besuch ihres Lieblingslokals belohnen“, betont Fachgruppenobmann Ernst Pühringer. Dieser Impuls ist laut Pühringer auch dringend notwendig: „Wir freuen uns zwar, dass wir seit Mitte Mai wieder offen haben können, die Gäste- frequenz ist allerdings noch kei- nesfalls mit jener vor Corona ver- gleichbar. Mit der Aktion hoffen wir, mehr Aufmerksamkeit für unsere Betriebe zu schaffen und die Salzburger zum vermehrten Lokalbesuch anzuregen.“ Konkret werden in Hörfunk- Spots die Hörer von Radio Salz- burg dazu aufgefordert, ihre Rechnung (z. B. als Handyfoto) per E-Mail (salzburg@orf.at) einzuschicken. In Gewinnspiel- runden werden im Programm von Radio Salzburg insgesamt 30 Sieger gezogen, die sich nach der Bekanntgabe während zwei bis drei Musikstücken telefonisch zurückmelden können. Greift die ausgewählte Person rechtzeitig zumHörer, kann sie sich nicht nur über die Übernahme der Rech- nung freuen, sondern kann allen Zuhörern auch ihre Geschichte rund um den Gasthaus- bzw. Res- taurantbesuch erzählen. Foto: WKS/Neumayr

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