Salzburger Wirtschaft vom 22.Mai 2020 / Folge_10

· 33 Nr. 10 · 22. 5. 2020 Salzburger Wirtschaft merlohn berechnet sich auf Basis des letzten veranlagten Vorjahres (steuerlicher Gewinn/Monate unternehmerischer Tätigkeit) und beträgt mindestens 666,67 € und höchstens 2.666,67 € pro Monat. Voraussetzungen für die Beantragung f Unternehmenssitz bzw. Betriebsstätte in Österreich. f Das Unternehmen übt eine wesentliche operative Tätig- keit in Österreich aus, die zu betrieblichen Einkünften im Sinne des Einkommensteuer- gesetzes führt (Land und Fortstwirtschaft, selbststän- dige Einkünfte und Gewerbe- betrieb). f Über das Unternehmen darf in den letzten fünf Jahren vor der Antragstellung keine rechts- kräftige Finanzstrafe aufgrund von Vorsatz oder eine entspre- chende Verbandsgeldbuße ver- hängt worden sein. f Fixkosten müssen so weit wie möglich reduziert werden (z. B. durch Mietherabsetzun- gen). f Ausgenommen sind Unterneh- men des Finanz- und Versiche- rungssektors. f Unternehmen dürfen per 31. Dezember 2019 kein „Unter- nehmen in Schwierigkeiten“ im Sinne des EU-Beihilfen- rechts gewesen sein. f Keine Auszahlung von Boni an Vorstände oder Geschäftsführer in Höhe von mehr als 50% der Auszahlung des vorangegange- nen Wirtschaftsjahres. f Keine Dividendenzahlungen und Gewinnausschüttungen zwischen 16. März 2020 und 16. März 2021. f Großunternehmen (ab 250 Beschäftigten) dürfen im Betrachtungszeitraum nicht mehr als 3% ihrer Beschäftigten gekündigt haben, anstatt Kurz- arbeit in Anspruch genommen zu haben – Ausnahmen davon sind per Antrag möglich, wenn die Sozialpartner zustimmen. f Die Höhe der Umsatzaus- fälle und Fixkosten sind durch Steuerberater, Wirtschaftsprü- fer oder Bilanzbuchhalter zu bestätigen. f Neugründer sowie Umgründer, bei denen keine umsatz- oder ertragssteuerlichen Daten aus 2018 oder 2019 vorliegen, kön- nen die Umsatzausfälle anhand einer Planungsrechnung nach- weisen. f Andere Förderungen, die im Zusammenhang mit der Covid- 19-Krise stehen (z. B. der Härtefall-Fonds), werden beim Zuschuss angerechnet – aus- genommen davon ist die Kurz- arbeitsbeihilfe. Eine Beantragung der ers- ten Tranche ist ab 20. Mai über FinanzOnline möglich. f Die Auszahlung erfolgt insge- samt in bis zu drei Tranchen. f Die zweite und dritte Tranche kann ab 19. August bzw. 19. November beantragt werden. f Jede Tranche beträgt höchstens ein Drittel des Gesamtzuschus- ses. f Liegen alle notwendigen Daten vor, kann der gesamte Fixkostenzuschuss und der Covid-bedingte Wertverlust saisonaler Ware bereits mit der zweiten Tranche beantragt werden. f Der Fixkostenzuschuss ist nicht zu versteuern, er redu- ziert jedoch die abzugsfähigen Aufwendungen im betreffen- den Wirtschaftsjahr, da diese teilweise ersetzt wurden. Extra-Pakete für besonders stark betroffene Branchen Für besonders stark betrof- fene Branchen sollen weitere maßgeschneiderte Hilfspakete geschnürt werden. Mit punkt- genauen Maßnahmen müssen sowohl der Konsum angekurbelt als auch Arbeitsplätze und Wert- schöpfung gesichert werden. Liquiditätsengpässen Weitere Infos Informationen zum Corona-Hilfspaket auf www.wko.at/ corona Budget für Kurzarbeit wird erneut aufgestockt Finanzminister Gernot Blümel hat am vergangenen Dienstag eine weitere Aufstockung des Budgets für die Corona-Kurz- arbeit von 10 auf 12 Mrd. € ange- kündigt. Grund für die Erhöhung der Mittel sei die wachsende Zahl der Anträge. Laut Blümel wurden bisher knapp 111.000 Anträge eingereicht, die rund 1,3 Millionen Arbeitsplätze betref- fen. 108.000 Anträge wurden bereits genehmigt. Zudem wurde entschieden, die Kurzarbeit um weitere drei Monate zu verlängern und regel- mäßige Schwerpunktkontrollen durch die Finanzpolizei durchzu- führen. In Salzburg sind bereits 11,2 Mill. € Kurzarbeitshilfe ausbe- zahlt worden, meldet das AMS Salzburg. In Summe wurden fast 9.000 Anträge eingebracht (Stand vergangener Monatg), die die Arbeitsplätze von 104.000 Menschen in Salzburg sichern. Ein gutes Drittel der Kurz- arbeitsanträge kommt Beschäf- tigten aus dem Handel zugute, ein knappes Drittel entfällt auf die Warenherstellung, jeder zehnte Antrag betrifft das Hotel- und Gastgewerbe. „Während wir nur mehr ver- hältnismäßig wenig Neuanträge erhalten, müssen wir nun alle Kapazitäten für die Abrechnung der Anträge bündeln, uns aber auch auf die bereits eintref- fenden Verlängerungsanträge konzentrieren“, betont die Lan- desgeschäftsführerin des AMS Salzburg, Jacqueline Beyer. Oberste Priorität lege man auf die Auszahlung der Kurzarbeit, weil Unternehmen so schnell wie möglich zu ihrem Geld kommen müssen. Foto: Gina Sanders - stock.adobe.com Zollstelle wird verlegt Mit 2. Juni 2020 wird die Zollstelle Güterverkehr- Straße vom derzeitigen Standort in der Wilhelm- Spazier-Straße 2 (Flughafen Salzburg) in die Bach- straße 75 in 5020 Salzburg verlegt. Die Öffnungs- zeiten bleiben unverändert von Montag bis Freitag, 8 bis 16 Uhr. Die Zollstelle ist telefonisch weiterhin unter +43 50 233 566-924 und -925 sowie elektro- nisch unter post.za6-ata@bmf.gv.at erreichbar. Salzburg Foto: BilderBox

RkJQdWJsaXNoZXIy ODE5Ng==