Salzburger Wirtschaft vom 22.Mai 2020 / Folge_10

10 · Nr. 10 · 22. 5. 2020 Salzburger Wirtschaft Österreich Für Unternehmen, die auf Grund der Corona-Krise schwer- wiegende Liquiditätsengpässe haben, gibt es im Rahmen des Corona-Hilfs-Fonds Zuschüsse zur Deckung der Fixkosten. Zur Deckung von Fixkosten können Unternehmen Hilfe durch die Unterstützungs-Leis- tung erhalten. Das Ziel ist, Arbeitsplätze und Werschöpfung in Österreich zu halten. Unter anderem zählen Mieten und Pachten, Versicherungen, Lizen- zen sowie Kosten für Energie und Telekommunikation, aber auch der Wertverlust von min- destens 50 Prozent saisonaler und verderblicher Ware zu den Fixkosten. Voraussetzung für die Unter- stützung ist, dass der Unterneh- menssitz in Österreich liegt und dass das Unternehmen während der Corona-Krise mindestens 40 Prozent Umsatzverlust erlit- ten hat. Unternehmen, die eine aggressive Steuerpolitik verfol- gen oder in einem Niedrigsteuer- land ansässig sind, werden nicht unterstützt. Im Gegenzug ver- pflichtet sich das Unternehmen dazu, Arbeitsplätze in Österreich zu halten und Maßnahmen zu setzen, um die Fixkosten zu redu- zieren. Gestaffeltes Bemessungssystem Bemessungsgrundlage sind die Fixkosten und Umsatzaus- fälle des Unternehmens ab dem 16. März 2020 und dem Ende der Covid-Maßnahmen, längstens jedoch bis zum 15. September 2020. Der Fixkostenzuschuss ist gestaffelt abhängig vom Umsatz- ausfall des Unternehmens: f Bei Ausfällen von 40 bis 60 Prozent werden bis zu 25 Pro- zent erstattet. f Bei Ausfällen von 60 bis 80 Prozent werden bis zu 50 Pro- zent erstattet. f Bei Ausfällen von 80 bis 100 Prozent werden bis zu 75 Pro- zent erstattet. Kombination mit weiteren Hilfen möglich Die Auszahlung erfolgt in drei Tranchen bis Mitte November 2020. Die Anträge werden durch das Finanzamt geprüft, Kosten fallen keine an. Der Antrag erfolgt über den FinanzOnline-Zugang jedes Unternehmens. Der nicht steuerpflichtige Zuschuss ist pro Unternehmen auf 90 Mill. € beschränkt und muss nicht rück- erstattet werden. Förderungen aus weiteren Corona-Hilfsmaßnahmen, z. B. aus dem Härtefall-Fonds, werden mit dem Fixkostenzuschuss gegen- gerechnet. Der zweite Beobach- tungs-Monat für den Härtefall- Fonds startete am 16. Mai 2020. Lust aufs Einkaufen und Konsumieren machen Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum Hochfahren der Wirtschaft war die Öffnung der Gastronomie. Unsere Gasthäuser und Lokale sind nicht nur wirtschaftlich wichtig, sie sind auch Teil der österreichischen Seele und unserer Lebenskultur. Um die Gastronomie zu unterstützen und den Konsum anzukurbeln, startete die Wirtschaftskammer mit kronehit die Aktion „Dein erstes Ma(h)l – endlich wieder Essen gehen“. Hier können Hörerinnen und Hörer die Rechnung ihrer Gastronomiebesuche bis 15. Juni auf der kronehit-Website hochladen und mit etwas Glück den Rechnungs- betrag rückerstattet bekommen. Die Aktion bringt die Menschen „back to Beisl“ und die Gastronomie wieder in Schwung. Positive Konsum-Stimmung schafft auch die Aktion „Jetzt aber! Die Ö3-Gemeinde startet durch“ gemeinsam mit Ö3. Hier können Teil- nehmerinnen und Teilnehmer von 13. bis 29. Mai in über achtzig Spiel- runden je 300 € für die Erfüllung ihrer Wünsche gewinnen, auf die sie in den vergangenen Wochen verzichten mussten – sei es ein neues Fahrrad, ein gemeinsames Abendessen oder ein lang geplanter Ausflug. Lust auf Urlaub in Österreich schafft auch die gemeinsame Aktion „Auf Dich wartet ein guter Sommer. Entdecke Dein eigenes Land“ mit der Öster- reich Werbung. Die Kampagne weckt ab Juni Vorfreude auf die vielfältigen Angebote und Lust auf Urlaub im eigenen Land. Umsatz ankurbeln Corona-Hilfe: Fixkostenzuschuss Fixkostenzuschüsse aus dem Corona-Hilfs-Fonds Foto: Tim Mossholder/Unsplash

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