Salzburger Wirtschaft vom 25. Februar 2021 / Folge_4

· 37 Serviceinfos Konkursverfahren Eröffnungen Nichteröffnung Betriebsschliessung Prüfungstagsatzung Sanierungsverfahren Mit Eigenverwaltung Eröffnung Ohne Eigenverwaltung Eröffnung Betriebsschliessung Abgabetermine für März 2021 15. März: Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) für Jänner 2021; Lohnsteuer für Februar 2021; Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe für Februar 2021; Kammerumlage II (DZ) als Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (0,39 %) für Februar 2021; Werbeabgabe für Jänner 2021. 25. März: Mineralölsteuer (Zollamt); Biersteuer (Zollamt). Bei nicht rechtzeitiger Entrichtung der fälligen Abgaben ist mit den in der Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961, in der derzeit geltenden Fassung, vorgesehenen Säumnisfolgen zu rechnen. Für Abga- ben, die an einem Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fällig werden, gilt als Fälligkeitstag der nächste Werktag. Abgaben, die an die Gemeindeämter zu entrichten sind: 15. März: Vergnügungssteuer für Februar 2021 betreffend regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen (bei einmali- gen Veranstaltungen aber jeweils spätestens 15 Tage nach Beendigung der Veranstaltung); Nächtigungsabgabe (ehemals Ortstaxe) für Jänner 2021 einschließlich 5 Cent pro Nächtigung Tourismusförderungsbeitrag; Kommunalsteuer für Februar 2021. Der Steuerkalender beinhaltet nur die gängigsten Bundes-, Landes- und Gemeindeabgaben. Steuerkalender Schuldenregulierungsverfahren Eröffnungen

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