Salzburger Wirtschaft vom 12. Februar 2021 / Folge_3

32 · Nr. 3 · 12. 2. 2021 Salzburger Wirtschaft Service Betriebliche Tests sollen helfen, Wirtschaft wieder hochzufahren Für den Erfolg der nationalen Teststrategie ist ein möglichst niederschwelliger Zugang zur Testinfrastruktur eine wesent- liche Voraussetzung. Denn nur so ist ein flächendeckender Test- betrieb hierzulande überhaupt möglich und nur so lassen sich die Menschen auch regelmäßig testen. Regelmäßige und flächen- deckende Tests helfen, das Infek- tionsgeschehen einzudämmen und die Wirtschaft nachhaltig hochzufahren. Zuschuss für Betriebe, die Testungen anbieten Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern kommen natür- lich in erster Linie dafür infrage, regelmäßige betriebliche Tes- tungen anzubieten, weil Betriebe dieser Größenordnung in der Regel einen Betriebsarzt haben. Ab 15. Februar erhalten Unter- nehmen für jeden bestätigten und abgewickelten Test vom Bund einen nicht rückzahlbaren Kos- tenbeitrag von 10 €. Der Antrag zur Abrechnung muss bei der AWS gestellt werden, quartals- weise und beginnend mit April. Die Beantragung für Testungen ist auch nachträglich möglich. Daher kann die erste Abrechnung mit 1. April 2021 erfolgen. Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten können die Ergeb- nisse der betrieblichen Antigen- Schnelltests über die Testplatt- form des Bundes abwickeln. Vor- aussetzung ist eine Registrierung als betriebliche Teststelle auf der WKÖ-Informationsseite www. wko.at/betriebe-testen , die bereits seit Montag, 8. Februar 2021, möglich ist. Anbindung an die Testplattform des Bundes Betriebe sollten sich im Vor- feld über die entsprechenden Vor- aussetzungen informieren. Um das Registrierungsformular auf- rufen zu können, ist die Anmel- dung mit dem jeweiligen WKIS Account (WKO Benutzerverwal- tung) erforderlich. Dadurch wird sichergestellt, dass die Regis- trierung des jeweiligen Unter- nehmens berechtigt erfolgt und die Sicherheitsstandards beim Zugang zur Testplattform des Bundes eingehalten werden. Die Anbindung der Betriebe erfolgt in zwei Schritten: f Registrierung des Gesamt- unternehmens auf WKO.at : Einloggen mit dem jeweiligen WKIS Account und Eingabe der Stammdaten des Unter- nehmens über ein Online- Formular sowie Eingabe der Kontaktdaten der Person, die das Testprojekt leitet und koordiniert. Falls in einem Unternehmen an mehreren Standorten betriebliche Test- straßen eingerichtet werden sollen, sollte das gleich bei der Erstregistrierung bekannt gegeben werden. f Die bei der Registrierung ein- getragene Kontaktperson erhält dann von der Firma World Direct im Auftrag des Gesundheitsministeriums einen Admin-Account , mit dem die betriebliche Teststraße direkt in der Testplattform des Bundes administriert werden kann. Über die Testplattform des Bundes werden automatisierte Teilnahmebestätigungen aus- gestellt. Diese werden als soge- nannte „Eintrittstests“ bei kör- pernahen Dienstleistern wie etwa bei Friseuren oder Fußpflegern anerkannt. Kleinere Betriebe können eben- falls eine Teststraße einrichten und erhalten dafür auch den Kostenbeitrag von 10 € pro Test. Um den Verwaltungsaufwand für diese Betriebe möglichst gering zu halten, müssen sie sich nicht an die Testplattform des Bundes anbinden. Die in diesen Betrieben durchgeführten Tests müssen jedoch von medizinischem Perso- nal überwacht und bestätigt wer- den und gelten gleichermaßen als „Eintrittstests“. Neben Mitarbeitern können auch betriebsfremde Perso- nen wie Angehörige, Kunden und Mitarbeiter umliegender Betriebe getestet werden. Dafür erhalten Betriebe genauso eine Förderung. Beschaffung von Testkits Die Testkits für die betriebli- chen Testungen sind bei Medizin- produktehändlern und Drogisten zu erwerben. Es gibt regionale Anbieter, die eine rasche Beschaf- fung ermöglichen. Die Landing- page der WKÖ, die in Abstim- mung mit dem Gesundheits- und dem Wirtschaftsministerium erstellt wurde, listet regionale Bezugsquellen auf. Die Bundesregierung emp- fiehlt, Antigen-Schnelltests mit einer Sensitivität von über 90% und einer Spezifität von über 97% zu verwenden. Der Aufbau einer Teststraße ermöglicht eine rasche und geregelte Testung der Mit- arbeiterinnen und Mitarbeiter. Detailinfos zum Teststraßen- aufbau inklusive Beschreibung eines Prototyps mit fünf Statio- nen (Temperatur-Scan, Nasen- Rachen-Abstrich, Begehen der Testbahn, Extrahierung der Probelösung, Zeit bis zum Test- ergebnis), eine Kostenschätzung sowie das benötigte Equipment finden Sie im Leitfaden Test- straßenaufbau, den sie auf der Landingpage zum betrieblichen Testen herunterladen können. Schätzungen zufolge sollen österreichweit bis zu 530.000 Beschäftigte in rund 2.400 mittleren und großen Unter- nehmen regel- mäßig getestet werden. Betriebliche Tests sind behördlichen Tests gleichgestellt und gelten als „Eintrittstests“ zu körpernahen Dienstleistungen. Betriebe erhalten 10 € Zuschuss pro durchgeführtem Test. Foto: Neumayr Alle Infos zu betrieblichen Testungen, Testkits und Kostenersatz sowie praktische Tipps zur Einrichtung einer Teststraße sind auf www. wko.at/betriebe-testen zu finden. Information Link zur Landingpage

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