Salzburger Wirtschaft vom 28.Februar 2020 / Folge_5

· 5 Nr. 5 · 28. 2. 2020 Salzburger Wirtschaft (in einer Fachorganisation kei- ner). In diesem Fall werden die Kandidaten mit dem Wahltag als gewählt erklärt. Das ist in fol- genden Fachorganisationen der Fall: Einen einzigen Wahlvorschlag reichte die „Gemeinsame Liste der Salzburger Industrie“ in den 15 Fachorganisationen der Sparte Industrie ein. Mit einem Wahlvorschlag in der Sparte Bank und Versiche- rung (6 Fachorganisationen) tritt die „Gemeinsame Liste der Salz- burger Banken und Versicherun- gen“ an. In der Fachgruppe der Holz- industrie hat die „Liste der Salz- burger Wirtschaft – Wirtschafts- bund und Industriellenvereini- gung in der Holzindustrie – Liste 1“ einen Wahlvorschlag einge- bracht. Nicht gewählt wird ebenso in der Fachvertretung der Kunst- stoffverarbeiter und in der Lan- desinnung der Rauchfangkehrer. Damit sind insgesamt 38.120 Salzburger Unternehmerinnen und Unternehmer mit insgesamt 49.218 Wahlrechten dazu aufge- rufen, ihre Stimme bei der WKS- Wahl 2020 abzugeben. Ausge- zählt werden die Stimmen am 6. März. Das Ergebnis wird ab 15.00 Uhr im Internet verlautbart. Wahlbüro Die Mitarbeiter des Wahl- büros (Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission – HWK) stehen für alle Fragen rund um die WKS-Wahlen 2020 zur Verfügung. f Selbstverständlich beant­ worten auch alle anderen Mitarbeiter der WKS nach Möglichkeit Fragen zur Wirt- schaftskammer-Wahl 2020: Tel. 0662/8888, Dw. 999, Fax: 0662/8888, Dw. 400, E-Mail: wahl2020@wks.at f Alle Infos zur Wahl im Inter- net: WKO.at/sbg/wahl2020 f Weitere Auskünfte: Dr. Andreas Obauer Geschäftsführer der HWK Julius-Raab-Platz 1 5027 Salzburg Tel. 0662/8888, Dw. 999 E-Mail: aobauer@wks.at Mag. Bernhard Lutz Geschäftsführer-Stv. der HWK Tel. 0662/8888, Dw. 360 E-Mail: blutz@wks.at WK-Wahlen 2020 Ab Montag, 2. bis 5. März 2020, können die Mitglieder der Wirtschaftskammer Salzburg von ihrem Wahl- recht Gebrauch machen – in 85 Wahllokalen in Stadt und Land Salzburg. Foto: Neumayr Was ist zur Wahl ins Wahllokal mitzubringen? Damit die Stimmabgabe in den Wahllokalen zügig abgewickelt werden kann, sollten folgende Dokumente mitgebracht werden: f Ein amtlicher Lichtbildausweis zur Feststellung der Identität. Das gilt für alle wahlberechtigten Mitglieder und bei juristischen Personen oder sonstigen Rechtsträgern für zur Wahl Bevollmächtigte (Gesellschafter, Vorstandsmitglied, Aufsichtsrat, Geschäftsführer oder Prokurist). f Kann die Identität nicht per Ausweis nachgewiesen werden, darf das Mitglied dennoch an der Wahl teil- nehmen, wenn es mindestens einem Mitglied der Zweigwahlkommission persönlich bekannt ist. f Ist man von seinem Unternehmen zur Stimmabgabe bevollmächtigt worden, ist auch die Wahlvollmacht mitzubringen. Diese Formulare sind mit der „Offiziellen Wahlinformation“ mitgeschickt worden. Die Formulare sind auch in den Wahllokalen erhältlich. f Wer mit Wahlkarte wählen wollte, diese aber aus welchen Gründen auch immer nicht rechtzeitig bis Freitag, 28. Februar, 12.30, im Wahlbüro eingelangt ist, kann natürlich dennoch an der WKS-Wahl teilnehmen – nur eben dann im zuständigen Wahllokal. Eine zu spät einlangende Wahlkarte wird bei der Auszählung nicht berücksichtigt. f Wer sich nicht sicher ist, ob die Wahlkarte rechtzeitig ein- gelangt ist, erhält jederzeit dazu im Wahlbüro Auskunft: Telefon 0662/8888, Dw. 999, E-Mail: wahl2020@wks.at Wirtschaftskammerwahl 2020

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