Salzburger Wirtschaft vom 28.Februar 2020 / Folge_5

36 · Service · Nr. 5 · 28. 2. 2020 Salzburger Wirtschaft Betriebsprüfung und Finanzstrafverfahren Stb Mag. Sina Klinger LLB.oec Die Anlassgründe für finanz- strafrechtliche Ermittlungen können vielseitig sein. Wurde eine Betriebsprüfung (BP) durch- geführt und eine Abgabenver- kürzung festgestellt, so erfolgt grundsätzlich auch die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens aufgrund der Auswertung von BP-Berichten durch die Finanz- strafbehörde. Es gelangen näm- lich alle BP-Berichte zur Finanz- strafbehörde. Seit einigen Jahren „bläst der Wind“ bei BPs ganz anders als früher und es werden vermehrt Finanzstrafverfahren eingeleitet. Das Abgabenverfah- ren vor dem Finanzamt (zu dem auch die BP gehört), ist streng vom finanzstrafrechtlichen Ver- fahren zu trennen! Im Finanzstrafrecht existieren zwei verschiedene Verfahren: das verwaltungsbehördliche und das gerichtliche. Die Zuständigkeit ist abhängig von der Höhe des zuvor hinterzogenen Betrages und der Verschuldensform. Vor die Gerichte kommen nur Finanzver- gehen, die vorsätzlich begangen wurden und deren strafbestim- mender Wertbetrag 100.000 € übersteigt. Wird ein Finanzstrafverfahren eingeleitet, hat entweder eine Aufforderung zur schriftlichen Stellungnahme des Beschuldig- ten und/oder eine Vorladung des Beschuldigten zur Verneh- mung zu erfolgen. Zu diesem Vorladungstermin darf ein Ver- teidiger (i. d. R. der Steuerberater) beigezogen werden bzw darf u. U. auch nur ein Verteidiger entsen- det werden. Sodann entscheidet sich, ob eine mündliche Verhand- lung stattfindet, von welcher bei hinreichender Klärung des Sach- verhaltes auch abgesehen werden kann. Die Organe der Finanz- strafbehörde fällen bei Vorliegen aller Untersuchungsergebnisse ein Erkenntnis, welches entweder auf Einstellung des Verfahrens oder auf Bestrafung lautet. Die Strafhöhe ist abhängig von der Art des Finanzdeliktes, der Höhe der zuvor hinterzogenen Abgaben und dem Verschuldensgrad. Die Abgrenzung der vorsätzli- chen zur fahrlässigen Begehung ist nicht immer einfach, da die Grenzen zum Teil fließend sind. Vorsätzlich handelt, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es jedoch, dass diese Verwirklichung ernst- lich für möglich gehalten wird und man sich mit einer Verwirk- lichung abfindet. Dies stellt die Untergrenze des Vorsatzes dar und grenzt sich zur groben Fahr- lässigkeit dadurch ab, dass hier nur eine ungewöhnliche und auf- fallende Sorglosigkeit gefordert wird, welche die Verwirklichung des Tatbildes für geradezu wahr- scheinlich vorhersehbar machte. Leichte Fahrlässigkeit hingegen wird finanzstrafrechtlich nur in Ausnahmefällen bestraft. In der Praxis ist häufig die Tendenz zu erkennen, dass von Anfang an Vorsatz unterstellt wird. Um die korrekte Argumentations- linie zu finden, empfehlen wir Ihnen daher einen Experten heran- zuziehen. Die „Aktuelle Steuerecke“ ist eine Zusammenarbeit der Kam- mer der Wirtschaftstreuhänder, Landesstelle Salzburg, und der Wirtschaftskammer Salzburg. Aktuelle Steuerecke Mag. Sina Klinger. Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Dennoch kann er weder eine per­ sönliche Beratung ersetzen noch kann irgendeine Haftung für den Inhalt übernommen werden! Foto: Klinger Lebensmittel – zu teuer für den Müll Große Mengen an Lebensmit- teln, die im Müll landen, stehen in vielen Betriebsküchen auf der Tagesordnung. Der Heffterhof in der Stadt Salzburg hat sich für einen anderen Weg entschieden. Das mit dem Österreichischen Umweltzeichen zertifizierte Seminarhotel ist sich seiner Verantwortung für Klima- und Umweltschutz bewusst. So holte sich Direktorin Corne- lia Kogler 2019 einen Experten ins Haus, um das Einsparungs- potenzial der Betriebsküche ana- lysieren zu lassen. Mit kleinen Maßnahmen konnten rund 20 Prozent der Lebensmittelabfälle vermieden werden. Das ent- spricht Kosten in Höhe von rund 4.000 € pro Jahr. Konkrete Maßnahmen Sabine Wolfsgruber, Geschäfts- führerin des umwelt service salz- burg, erklärt: „Wirkungsvoller Umweltschutz beginnt bei der Vermeidung von Lebensmittelab- fällen. Unsere Analyse definiert exakt jene Bereiche der Ressour- cenverschwendung. Unterneh- men werden konkrete Maßnah- men vorgeschlagen, um weniger Lebensmittel zu verbrauchen und Kosten zu senken.“ Die geförderte Beratung „Küchenprofi(t)“ von umwelt service salzburg, die in Kooperation mit United Against Waste entwickelt wurde, öffnet die Augen für Verbesserungs- und Einsparungsmöglichkeiten. Laut United Against Waste ent- stehen in Österreich jährlich rund 45.000 Tonnen vermeid- bare Lebensmittelabfälle in der Gastronomie, 50.000 Tonnen in der Beherbergung, 61.000 Ton- nen in der Gemeinschaftsverpfle- gung sowie 19.000 in sonstigen Betrieben. Das entspricht einem durchschnittlichen Warenwert von circa 320 Mill. € im Jahr für die ganze Branche. Pro Küchen- betrieb entspricht dies einem Warenwert von 8.000 € im Durch- schnitt. Berater mit jahrelanger Küchenpraxis schaffen mit dem „Küchenprofi(t)“ Abhilfe bei Rat- losigkeit. Zuerst erfolgt ein tele- fonisches Vorgespräch. Danach wird die genaue Menge des Abfalls erhoben. Es folgt eine Analyse des Speisenrücklaufs. Dann werden die Ursachen fest- gestellt. Auch verhelfen sie durch wertvolle Tipps und individuelle Maßnahmen zu einem effizienten Küchenmanagement. Das umwelt service salzburg organisiert den Ablauf und übernimmt die Hälfte der Kosten für die „Küchenpro- fi(t)“-Beratung. Pascal Schweickhardt MA umwelt service salzburg Tel. 0662/8888, Dw. 438 E-Mail: pascal.schweickhardt@ umweltservicesalzburg.at Kontakt Foto: iStock

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