Salzburger Wirtschaft vom 21.August 2020 / Folge_16

28 · Nr. 16 · 21. 8. 2020 Salzburger Wirtschaft Ext a · Nr. 16 · 21. 8. 2020 Salzburger Wirtscha Bezahlte Sonderbeilage zu aktuellen Trends rund um die Themen Nutzfahrzeuge, Pkw, Logistik und E-Mobility. Extra Wer zahlt bei Unwetterschäden? Laut Experten werden die Wet- terbedingungen immer extremer. Dabei kann es etwa bei Hagel oder Überschwemmungen oder Stürmen zu Schäden am Fahr- zeug kommen. Die Versicherun- gen decken die Kosten der Repa- ratur zum Teil ab. Welche Schä- den hier gemeint sind, steht in der Versicherungs-Polizze. Voll- oder Teilkasko notwendig „In der Regel werden Schä- den durch Naturgewalten bei Kfz durch eine Voll- oder auch bloß eine Teilkaskoversicherung gedeckt. Die Versicherung über- nimmt die Reparaturkosten und auch die Abschleppkosten zur nächsten Werkstatt“, so ÖAMTC- Che’urist Martin Hoffer. Wichtig für die Kostenüber- nahme durch die Versicherung ist die richtige Vorgehensweise: „Die Schadensmeldung sollte unverzüglich erfolgen. Von Vor- teil ist eine Dokumentation mit Fotos“, weiß der Experte des Mo- bilitätsclubs. „Ist jemand anderer für den Schaden verantwortlich, empfiehlt es sich, Zeugen nam- ha˜ zu machen.“ Was allerdings bei einem Un- wetter schwer wird. Und je nach vertraglicher Regelung sind auch Selbstbehalte möglich. Das Par- ken des Fahrzeugs an einer „ge- fährlichen Stelle“ (z. B. unter ei- nem alten Baum, der offensicht- lich Stürmen nicht standhält) könnte so eine Situation sein und die Versicherung von einer Zah- lung sogar ganz entbinden. Ha pflicht schützt nicht vor Unwetterschäden Eines ist aber klar: Ha˜pflicht- versicherung allein hil˜ bei Un- wetter nicht. „Wer nur eine Ha˜- pflichtversicherung hat, sieht bei einem Unwetterschaden kein Geld von der Versicherung“, stellt der ÖAMTC-Jurist klar. Die Aus- nahme der Regel: Der Schaden wurde durch Dritte verursacht. Dazu muss der Geschädigte dem Dritten aber grobe Fahrlässig- keit nachweisen. Ein Hinweis des ÖAMTC-Experten: Betreiber mautpflichtiger Autobahnen und Vermieter kostenpflichtiger Park- plätze ha˜en bereits für leichte Fahrlässigkeit. Wenn man vom Regen überrascht wird Gerade in letzter Zeit ist zu be- obachten, dass Gewitter entweder vorbeiziehen – oder eben auch nicht. „Gerät man während einer Fahrt in einen Hagelschauer oder starken Regenguss, gilt für alle: Geschwindigkeit reduzieren, Ab- stand vergrößern und besonders aufmerksam und vorausschauend fahren“, so ÖAMTC-Jurist Hoffer. „Lenker sollten außerdem das Licht und eventuell die Nebel- schlussleuchten einschalten. Bei sehr starker Sichtbehinderung oder Aquaplaning-Gefahr sollte man an einem möglichst siche- ren Platz anhalten.“ Die Warn- blinkanlage sollte nachfolgende Lenker auf das abgestellte Fahr- zeug aufmerksam machen. Pannenstreifen auf Autobah- nen sind übrigens kein Abstell- platz, auch nicht bei Unwetter. Wer auf der Autobahn unterwegs ist und von den Naturgewalten überrascht wird, sollte die Au- tobahn rasch verlassen und am nächsten Rastplatz Schutz su- chen. „Der Pannenstreifen ist grundsätzlich nur für technische Notfälle gedacht“, warnt der Ex- perte. Wenn es zum Notfall kommt und das Fahrzeug von Hochwas- ser in Mitleidenscha˜ gezogen wurde, darf es laut ÖAMTC nicht mehr gestartet werden. Die ein- zige Möglichkeit bleibt hier, das Fahrzeug abschleppen zu lassen und in eine Werkstatt bringen zu lassen, damit es dort repa- riert werden kann. Denn Wasser im Fahrzeuginneren kann Folge- schäden mit sich bringen. Wenn durch Regen Sand und Wasser in das Fahrzeuginnere geraten sind, kann das die Bremsen beschä- digen, was sich o˜ erst Monate nach dem Unglück herausstellt. Daher die Bremsen auf jeden Fall überprüfen lassen. Kaskoversicherungen decken zumindest einen Teil der Kosten für die Reparatur des Kfz ab. Foto: Animaflora PicsStock/Adobe Stock

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