Salzburger Wirtschaft vom 21.August 2020 / Folge_16

10 · Nr. 16 · 21. 8. 2020 Salzburger Wirtschaft Österreich Impulspaket für den Standort Mit der Investitions- prämie gibt es einen wichtigen Anreiz, um Neuinvestitionen – egal in welcher Unternehmens- größe – anzustoßen. Der Fixkostenzuschuss hilft besonders betroffenen Branchen. „Mit der Investitionsprämie sowie den Verbesserungen für die zweite Phase des Fixkostenzu- schusses wurden von der Bundes- regierung wichtige Impulse für Investitionen und Beschäftigung präsentiert. Unsere Betriebe brauchen dringend finanzielle Unterstützung bei der Bewälti- gung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise und sie benöti- gen Anreize, um Investitionen zu tätigen. Das stärkt die Nachfrage, hilft den Unternehmen und ist wesentlich für den Wirtschafts- standort“, sagten WKÖ-Präsident Harald Mahrer und Generalse- kretär Karlheinz Kopf. Das soge- nannte „Überwinterungspaket“ habe „Signalwirkung“ für stark betroffene Branchen. „Diese benötigen eine Perspektive bis zum Jahresende und darüber hin- aus. Je zielgerichteter die Hilfen erfolgen, umso effektiver werden sie wirken“, so die WKÖ-Spitze. Bis zu 100% der Fixkosten förderbar Konkret wird die Beantragung bereits ab 30% Umsatzrückgang möglich sein, zudem sind bis zu 100% der Fixkosten förderbar. Gemeinsam mit der Gewinnglät- tung und dem Verlustrücktrag sollte es gelingen, mehr Liqui- dität in den Betrieben zu halten. Großes Augenmerk sollte bei der finalen Ausgestaltung der Richtlinie auf die Bedürfnisse der besonders hart von Corona getroffenen Branchen, wie die Nachtgastronomie, Reisebüros, Kinos, die Stadthotellerie und die Event- sowie die Busbranche, gelegt werden. Durch die Inves- titionsprämie wird ein wichtiger Anreiz geschaffen, um Neuinves- titionen – egal in welcher Unter- nehmensgröße – anzustoßen. Die Covid-19-Investitionsprä- mie ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss für Unternehmen, der für Neuinvestitionen gewährt wird. Investitionen ab 5.000 € bis maximal 50 Mill. € werden mit einem Zuschuss gefördert. Sie wird im Auftrag des Bundes- ministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort durch die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) abgewickelt. Die Investi- tionsprämie beträgt grundsätzlich 7% der Anschaffungskosten, für Neuinvestitionen in den Berei- chen Ökologisierung, Digitalisie- rung und Life-Science verdoppelt sich die Investitionsprämie sogar auf 14%. Wermutstropfen: Moderne Fahrzeuge ausgenommen Einziger Wermutstropfen die- ses Modells ist, dass die Trans- port- und die Automobilwirt- schaft nicht in gleichem Ausmaß wie andere Branchen von der Investitionsprämie profitieren können. Denn Investitionen in fossile Energieträger sind von der Prämie ausgenommen. Damit sind selbst die modernen, beson- ders umweltfreundlichen Euro- 6-Fahrzeuge nicht förderfähig. aws – Corona-Hilfen des Bundes: www.aws.at Verlängerung der Corona-Kurzarbeit ab 1. Oktober Das Nachfolgemodell der Corona-Kurzarbeit schafft Planbarkeit und Sicher- heit für Unternehmen und Beschäftigte. Die im März vereinbarte Corona- Kurzarbeit hat geholfen, hundert- tausende Arbeitsplätze zu sichern und damit den Wirtschaftsmotor am Laufen zu halten. Gemeinsam mit den Sozialpartnern ist es der Wirtschaftskammer gelungen, ein attraktives Nachfolgemodell für die auch weiterhin stark betroffe- nen Branchen zu vereinbaren. Die Eckdaten der sogenannten Kurzarbeit III: f Sie gilt ab 1. Oktober und kann zunächst für weitere sechs Monate beantragt werden. f Die Mindestarbeitszeit beträgt grundsätzlich 30%, sie kann jedoch mit Zustimmung der Sozialpartner in Sonderfällen unterschritten werden. Die Höchstarbeitszeit beträgt 80%. f Die Entlohnung erfolgt analog zur Kurzarbeit II: Beschäftigte in Kurzarbeit bekommen weiterhin 80 bis 90% des Nettoeinkommens. Die Unter- nehmen müssen die tatsäch- lich erbrachte Arbeitsleistung bezahlen. Für die Differenz kommt weiterhin in voller Höhe (inkl. Lohnnebenkosten) das AMS auf. „Die jetzt vereinbarte Kurz- arbeitslösung ist ein wichtiges Instrument für den rot-weiß- roten Weg aus der Krise. Unsere Unternehmen erhalten dadurch die Planbarkeit und Rechtssicher- heit, die sie gerade jetzt brauchen. Darüber hinaus sichert sie unsere Betriebe und ihre Beschäftigten auch weiterhin“, betonen WKÖ- Präsident Harald Mahrer und Generalsekretär Karlheinz Kopf. wko.at/corona-kurzarbeit Die Covid-19-Investitions­ prämie ist ein nicht rückzahl- barer Zuschuss für Unternehmen, der für Neu- investitionen gewährt wird. Fotos (2): WKÖ/picturedesk.com

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