Salzburger Wirtschaft vom 07.August 2020 / Folge_15

· 51 Steuerkalender für August 2020 17. August: Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) für Juni 2020; Kammerumlage I für 2. Kalendervierteljahr 2020; Einkommen- bzw. Körperschaftsteuervorauszahlung Vierteljahresrate; Lohnsteuer für Juli 2020; Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe für Juli 2020; Kammerumlage II (DZ) als Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (0,39%) für Juli 2020; Kraftfahrzeugsteuer für Kraftfahrzeuge, die nicht der Versiche- rungssteuer unterliegen, Vierteljahresrate; Werbeabgabe für Juni 2020; 25. August: Mineralölsteuer (Zollamt); Biersteuer (Zollamt); Bei nicht rechtzeitiger Entrichtung der fälligen Abgaben ist mit den in der Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961, in der derzeit geltenden Fassung, vorgesehenen Säumnisfolgen zu rechnen. Für Abgaben, die an einem Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feier- tag fällig werden, gilt als Fälligkeitstag der nächste Werktag. Abgaben, die an die Gemeindeämter zu entrichten sind: 17. August: Vergnügungssteuer für Juli 2020 betreffend regelmäßig wieder- kehrende Veranstaltungen (bei einmaligen Veranstaltungen aber jeweils spätestens 15 Tage nach Beendigung der Veranstaltung); Ortstaxen für Juni 2020 einschließlich der 5 Cent pro Nächtigung Tourismusförderungsbeitrag; Kommunalsteuer für Juli 2020. Der Steuerkalender beinhaltet nur die gängigsten Bundes-, Landes- und Gemeindeabgaben. Steuerkalender Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung Eröffnungen Betriebsschliessung Schuldenregulierungsverfahren Eröffnungen

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