Salzburger Wirtschaft vom 07.August 2020 / Folge_15

38 · Nr. 15 · 7. 8. 2020 Salzburger Wirtschaft Service Im Rahmen der Corona-Kurz- arbeit hat das Arbeitsmarkt- service bisher rund 3,9 Mrd. € an anspruchsberechtigte Unternehmen ausbezahlt. Die Regierung hat bis zu 12 Mrd. € für die Kurzarbeit budgetiert. Von den ein- gelangten Abrechnungen sind laut Angaben des Arbeits- ministeriums rund 337.500 (96%) bearbeitet. Rund 72.000 Unternehmen hätten schon alle Zahlungen erhalten. Aktuell wird die Kurzarbeit noch in Industrie und Gewerbe mit rund 194.000 Kurzarbeitenden, im Handel mit rund 68.000 und im Tourismus mit rund 48.000 in Anspruch genommen. In Salzburg sichert derzeit die Covid-19-Kurzarbeit 24.226 Beschäftigten den Arbeits- platz. Dafür wurden bisher 327,9 Mill. € ausbezahlt. Fakten Verlängerung der Corona-Kurzarbeit ab 1. Oktober 2020 Das Nachfolgemodell der Corona-Kurzarbeit schafft Planbarkeit und Sicher- heit für Unternehmen. Die im März vereinbarte Corona- Kurzarbeit hat geholfen, hun- derttausende Arbeitsplätze zu sichern und damit den Wirt- schaftsmotor am Laufen zu hal- ten. Allein im Bundesland Salz- burg waren zum Höchststand mehr als 100.000 Personen zur Kurzarbeit angemeldet. Gemeinsam mit den Sozial- partnern ist es nun der Wirt- schaftskammer gelungen, ein attraktives Nachfolgemodell zu vereinbaren. Das neue Kurz- arbeitsmodell sichert für Bran- chen, welche weiterhin stark von der Krise betroffen sind bzw. diese erst zeitversetzt spüren, auch hinkünftig Beschäftigung. Zurzeit werden die entsprechen- den Richtlinien sowie Formulare ausgearbeitet. Die WKS wird umgehend nach Erlass der Richt- linien informieren. Die Eckpunkte gültig ab 1. Oktober im Überblick: Verlängerung der Kurzarbeit um weitere sechs Monate f Die derzeit geltende Corona- Kurzarbeit (Phase 2) wird bis 30. September 2020 für alle Betriebe fortgeführt. f Danach wird die Corona- Kurzarbeit für weitere sechs Monate von 1. Oktober 2020 bis 31. März 2021 verlängert (Phase 3). f Eine Verlängerung um weitere sechs Monate ab 1. April 2021 wird aufgrund der besonderen Betroffenheit in bestimmten von der Krise besonders hart betroffenen Branchen not- wendig sein und soll zeit- gerecht eingeleitet werden. Vergütung beträgt weiterhin 80/85/90 Prozent des Netto- lohns: f Die Beschäftigten erhalten weiterhin 80/85/90 Prozent des Nettolohns vor der Kurz- arbeit. f Lohnerhöhungen wie z. B. KV-Erhöhungen und Biennal- sprünge werden bei der Vergütung der Kurzarbeit berücksichtigt (dynamische Betrachtung). f Alle Mehrkosten werden den Unternehmen weiterhin voll ersetzt f Die Arbeitgeber zahlen die anteiligen Kosten für die anfallende Arbeit (Arbeits- entgelt). f Kosten für entfallende Arbeits- stunden inkl. aller Lohnneben- kosten und Krankenstände werden wie bisher vom AMS voll vergütet. Standardisiertes Verfahren zur Überprüfung der wirtschaftlichen Betroffenheit f Das Genehmigungsverfahren bleibt beim unbürokratischen verkürzten Verfahren. f Der Sozialpartnerverein- barung ist eine Prognose- rechnung anzuschließen, die die wirtschaftliche Ent- wicklung des Unternehmens berücksichtigt. Nicht-Arbeitszeit soll für Weiterbildung genützt werden f Für die Beschäftigten besteht eine verpflichtende Weiter- bildungsbereitschaft in der vom AMS vergüteten Ausfalls- zeit. f Die Weiterbildung wird durch das AMS gemeinsam mit dem Betrieb abgewickelt und kann jederzeit beginnen. f Weiterbildungsmaßnahmen können bei Bedarf des Unter- nehmens unterbrochen und innerhalb von 18 Monaten nachgeholt werden. Arbeitszeit kann zwischen 30% und 80% betragen f Die Arbeitszeit kann bis auf 30% reduziert werden und kann maximal 80% betragen. Der Durchrechnungszeitraum beträgt sechs Monate. Damit ist der Spielraum etwas gerin- ger als bisher. f In Sonderfällen kann die Arbeitszeit von 30% aber unterschritten werden. Davon könnte zum Beispiel die Stadt- hotellerie betroffen sein. f Die Behaltepflicht nach Kurz- arbeit beträgt weiterhin ein Monat. Lehrlingsausbildung während Kurzarbeit sichergestellt f Die ordnungsgemäße Aus- bildung von Lehrlingen wird auch für Betriebe, die sich lange in Kurzarbeit befinden, sichergestellt. Die Corona-Kurzarbeit geht ab 1.  Oktober in die Verlängerung. Foto: Coloures-Pic/stock.adobe.com Weitere Informationen zu arbeitsrechtlichen Fragen rund um das Corona- Virus erhalten Sie in Ihrer Sparte bzw. im Bereich Sozial- und Arbeitsrecht der Wirtschaftskammer Salzburg, Tel. 0662/8888, Dw. 316, E-Mail sozialpolitik@wks.at. Weitere Infos

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