Salzburger Wirtschaft vom 03.Juli 2020 / Folge_13

· 39 Nr. 13 · 3. 7. 2020 Salzburger Wirtschaft Bildung Ab jetzt beantragen: Bonus für neu aufgenommene Lehrlinge Ab sofort können Betriebe den von der Regierung angekündigten „Corona- Lehrlingsbonus“ von 2.000 € beantragen. Die Bundesregierung hat Anfang Juni einen Lehrlingsbonus als Anreiz für die Schaffung betrieb- licher Lehrstellen angekün- digt. Unternehmen, die seit dem Corona-Lockdown neue Lehr- linge aufgenommen haben oder das bis 31. Oktober dieses Jahres noch tun, erhalten 2.000 €. Abge- wickelt wird diese Förderung über die Lehrlingsstellen der Landes-Wirtschaftskammern. Die Antragstellung ist seit vergange- nem Mittwoch, 1. Juli, möglich. Nachfolgend die Details: Den 2.000-€-Bonus gibt es: f Für jeden neu eingestellten Lehrling, dessen Lehrvertrag zwischen 16. März und 31. Oktober 2020 abgeschlossen wird. Das Lehrverhältnis muss bis spätestens 31. Dezember 2020 beginnen. f Für jeden Lehrling, der aus einer überbetrieblichen Lehr- ausbildung (ÜBA) übernommen wird. Der Lehrvertrag muss zwischen 16. März 2020 und 31. März 2021 abgeschlossen werden, das Lehrverhältnis bis 1. April 2021 beginnen. f Voraussetzung ist, dass das Lehrverhältnis nicht innerhalb der gesetzlichen Probezeit auf- gelöst wird. Nicht gefördert werden Lehr- verhältnisse, für die der Lehr- vertrag vor dem 16. März 2020 unterzeichnet wurde oder die bereits betriebliche Vorlehrzeiten von mehr als einem Jahr aufwei- sen (ausgenommen ist die Über- nahme aus einer ÜBA). Einfache Abwicklung Alle Ausbildungsbetriebe erhalten in den nächsten Tagen von der WKO eine entsprechende Information zum Förderantrag. Dieser ist auch über www.lehre- foerdern.at abrufbar. Kurzarbeit ist kein Hindernis Der Antrag wird ausgefüllt und unterfertigt retourniert, wobei die Betriebe zwischen der Auszah- lung des Lehrlingsbonus als Ein- malbetrag oder in zwei Tranchen zu je 1.000 € wählen können. Nach Eingang des Förderantra- ges und positiver Prüfung wird der Bonus auf das angegebene Konto überwiesen. Der neue Lehr- lingsbonus wird zusätzlich zur bestehenden Basisförderung und sonstigen Lehrbetriebsförderun- gen gewährt. Kurzarbeit ist kein Hindernis: Auch Betriebe in Kurz- arbeit können Lehrlinge einstel- len und bekommen dafür die neue Lehrlingsförderung gewährt. Lehrlingslücke verhindern „Der Lehrlingsbonus soll dazu beitragen, dass es zu keiner Aus- bildungslücke durch die Corona- Krise kommt“, sagt Mariana Kühnel, stellvertretende Gene- ralsekretärin der WKÖ. „Ohne Lehrlinge fehlt den Betrieben der Fachkräftenachwuchs und die Zeit des Fachkräftemangels ist noch nicht lange her. Insbeson- dere die kleinen und mittleren Ausbildungsbetriebe benötigen einen Anreiz. Wir brauchen diese Ausbildungsplätze, damit unsere Betriebe in den kommenden Jah- ren nicht einen Wettbewerbsver- lust hinnehmen müssen. Denn der Verlust von Qualifikationen führt unweigerlich zu einem Qualitätsverlust, den wir uns als Exportstandort nicht leisten kön- nen“, betont Kühnel. Der neue Lehr- lingsbonus ist ein – angesichts der Corona- Krise ins Leben gerufener – Anreiz zur Schaffung von neuen Lehr- stellen. Lehrlingsstelle – Förderungen Dr. Axel Lohinger Tel. 0662/8888, Dw. 357 Andrea Pöckl Tel. 0662/8888, Dw. 355 E-Mail: lehre.foerdern@wks.at www.lehre-foerdern.at Kontakt Foto: WKO/Corbis

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