Salzburger Wirtschaft vom 03.Juli 2020 / Folge_13

10 · Nr. 13 · 3. 7. 2020 Salzburger Wirtschaft Österreich Rechtzeitig zum Sommerstart: Neue Lockerungen für Gastronomie und Events Die Wirtschaftskammer konnte in intensiven Verhandlungen mit der Bundesregierung für die besonders von der Corona-Krise betroffene Gastronomie und für den Eventbereich weitere Lockerungen erreichen. Rechtzeitig zum Sommerstart erhalten die Betriebe damit eine wichtige Perspektive für die kom- menden Wochen und Monate. Nach dem Mitte Juni bekannt- gegebenen Maßnahmenpaket „Zusammen in die Zukunft“ – mit weniger Steuern und mehr Investitionen – wird mit diesen Lockerungen ein weiterer Schritt auf dem rot-weiß-roten Weg aus der Krise in Richtung Normalität gesetzt. Um diesen Weg erfolg- reich fortzusetzen, wird sich die Wirtschaftskammer auch wei- terhin für Verbesserungen der bestehenden Regelungen im Sinne der Unternehmen einset- zen. WKO-Präsidium: Neue Funktionsperiode für die Spitzen der Wirtschaftskammern Im Vorfeld des Wirtschaftspar- lamentes der WKÖ wurden die PräsidentInnen der Wirtschafts- kammern in den Bundesländern angelobt. Von links nach rechts: Peter Buchmüller (Salzburg), Chris- toph Walser (Tirol), Jürgen Mandl (Kärnten), Hans Peter Metzler (Vorarlberg), Josef Herk (Steiermark), Harald Mahrer (WKÖ), Doris Hummer (OÖ), Walter Ruck (Wien), Wolfgang Ecker (NÖ) und Peter Nemeth (Burgenland). Foto: WKÖ/Nadine Studeny Seit 1. Juli 2020: Gastronomie f Mund-Nasen-Schutz ist für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht mehr verpflichtend. f Gäste müssen beim Betreten von Lokalen nicht mehr warten, bis ihnen ein Platz zugewiesen wird. f Gastronomiebetriebe können regulär zwischen 5 Uhr morgens und 1 Uhr nachts öffnen. f Bei geschlossenen Gesellschaften (z. B. Hoch- zeiten) entfällt diese Sperrstundenregelung zur Gänze, wenn: – die teilnehmenden Personen mindesten 3 Tage vor der Veranstaltung bekanntgegeben werden. – sichergestellt ist, dass der Veranstaltungsort nur von Personen der geschlossenen Gesell- schaft betreten wird. f Selbstbedienungsbuffets in der Gastronomie sind erlaubt, wenn das Infektionsrisiko durch besondere hygienische Maßnahmen minimiert werden kann. Weitere Lockerungen f Einzelveranstaltungen (z. B. Vorträge oder Seminare) im Rahmen von Fach- und Publikumsmessen können wieder stattfinden. f Sportausübung ist wieder ohne Mindestabstand möglich. f Bei bestimmten Kontaktsportarten (insbesondere in Vereinen oder auf nicht öffentlichen Sport- stätten) ist ein Covid-19-Präventionskonzepts vorgeschrieben. Ab 1. August 2020: f Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze sind für bis zu 200 Personen erlaubt. Ab 1. September 2020: f Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen sind für bis zu 5.000 Personen indoor und bis zu 10.000 Personen outdoor erlaubt. Diese Lockerungsschritte treten im Sommer in Kraft: Rechtzeitig zum Sommerstart werden im Gastronomie- und Eventbereich weitere Lockerungsschritte gesetzt. Foto: WKO/SLTG

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