Salzburger Wirtschaft vom 10. Jänner 2020 / Folge_1

· 27 Nr. 1 · 10. 1. 2020 Salzburger Wirtschaft Veranstaltungsreihe: Wie man Dienstverträge richtig gestaltet Worauf man bei der Erstellung von Dienstverträgen achtenmuss, informiert eine Veranstaltungs- reihe der WKS im Februar. Die Erstellung eines Dienstver- trages zu Beginn eines Dienst- verhältnisses erfordert rechtliche Kenntnis und Genauigkeit. Feh- lende Regelungen oder unklare Formulierungen können kost- spielige Folgen haben. Ein richtig erstellter Dienstvertrag schafft für beide Seiten Rechtssicherheit und hilft, spätere Probleme zu vermeiden. f Was muss ich bei der Ver- einbarung einer Probezeit beachten? f Worin liegen die Vorteile und Risken beim Abschluss eines befristeten Dienstverhält- nisses? f Wasmuss ich bei der Einstufung im Dienstvertrag beachten? f Welche Regelungen zur Arbeits- zeit sind im Dienstvertrag mög- lich bzw. sinnvoll? f Was muss ich bei einer Über- stundenpauschale beachten? f Wann macht eine All-in-Verein- barung Sinn? Die Veranstaltung wird unter anderem diese Fragen beantworten und Hilfestellung zur optimalen Gestaltung eines Dienstvertrages geben. Service „Der Dienstvertrag – so gestalten Sie ihn richtig“ f 6. Februar, 15 Uhr, WKS-Bezirksstelle St. Johann, Premweg 4, St. Johann f 19. Februar, 15 Uhr, WKS- Bezirksstelle Zell am See, Schulstraße 14, Zell am See f 24. Februar, 15 Uhr, Wirtschaftskammer Salzburg, Plenarsaal, Julius-Raab-Platz 1, Salzburg Anmeldung per E-Mail: bpilz@wks.at Die Termine Foto: Fotolia Höchstarbeitszeit: Den richtigen Durchrechnungszeitraum wählen Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsu- mentenschutz hat in einem Erlass nunmehr klargestellt, wie die Betrachtung der durch- schnittlich höchst- zulässigen Arbeitszeit zu erfolgen hat. Vor gut einem Jahr wurde mit der Flexibilisierung der Arbeits- zeiten eine zentrale Forderung der Wirtschaft umgesetzt. Es ist nunmehr grundsätzlich mög- lich, die Arbeitszeit freiwillig auf maximal zwölf Stunden täg- lich bzw. 60 Stunden wöchent- lich auszudehnen. Das Arbeits- zeitgesetz sieht jedoch weiterhin vor, dass die Gesamtstunden im Durchschnitt von 17 Wochen maximal 48 Stunden betragen dürfen. In einem Erlass hat das BMASK nunmehr festgehalten, dass diese Höchstgrenze ab sofort rollierend durchzurechnen ist. In der Praxis bedeutet das, dass nun unabhängig von einem verein- barten festen (17 Wochen) Durch- rechnungszeitraum wöchentlich kontrolliert wird, ob eine Über- schreitung der genannten durch- schnittlichen Grenze vorliegt. Diese „rollierende“ Durch- rechnung bedeutet, dass die Betrachtung in folgenden Zeit- räumen zu erfolgen hat: 1.–17. Kalenderwoche, 2.–18. Kalender- woche, 3.–19. Kalenderwoche, etc. Der 48-Stunden-Schnitt muss somit in jedem beliebigen 17-Kalenderwochen-Zeitraum eingehalten werden. Sollte bei einer Kontrolle das Arbeitsinspektorat feststellen, dass vom Betrieb feste Durch- rechnungszeiträume heran- gezogen werden, so hat das Arbeitsinspektorat dahingehend zu beraten, dass ab sofort eine rollierende Durchrechnung zu erfolgen hat. Vor der Beratung erfolgte Übertretungen sind nur dann anzuzeigen, wenn sie in den in den Arbeitszeitaufzeichnungen festgelegten Durchrechnungs- zeiträumen erfolgen. Nähere Auskünfte erteilt der Bereich für Sozial- und Arbeits- recht der Wirtschaftskammer Salzburg, Dr. Lorenz Huber, Dw. 323, Mag. Christina Marx, Dw. 393, Dr. Ursula Michl-Schwertl, Dw. 392, Mag. Fabian Ennsmann, Dw. 315, Mag. Raphael Spitzer, Dw. 364. Foto: wayne_0216/stock.adobe.com Deutlich weniger Arbeitslose Um 692 Personen oder 5,1% und damit weit über dem öster- reichischen Schnitt (−1,6%) ist die Arbeitslosigkeit in Salzburg im Vorjahresvergleich gesunken. Damit waren Ende September 12.857 Personen arbeitslos vor- gemerkt. Auch die Langzeit- arbeitslosigkeit konnte auf nied- rigem Niveau stabilisiert werden. Bei einer vorläufig noch geschätzten (exakte Daten lie- gen erst zur Monatsmitte vor) Zunahme der unselbstständigen Beschäftigung um ein Pro- zent auf rund 269.000 Dienst- verhältnisse ergibt sich eine Arbeitslosenquote von 4,6%. Das bedeutet, dass von hundert Arbeitskräften weniger als fünf ohne Beschäftigung sind. Das ist nach Tirol (4,2%) der niedrigste Wert in Österreich (bundesweit 8,5%).

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