Salzburger Wirtschaft vom 10. Jänner 2020 / Folge_1

· 1 Nr. 1 · 10. 1. 2020 Salzburger Wirtschaft Service Brutto-Netto-Bezüge 2020 Wie sich eine Lohnfest­ legung netto auswirkt, erfahren Sie in dieser SW- Beilage. Um Unternehmern bei Einstel- lungsgesprächen eine rasche Entscheidung zu ermöglichen, veröffentlicht die „Salzburger Wirtschaft“ mit Stichtag 1. Jänner 2020 Umrechnungstabellen von Brutto- auf Nettobezüge. Auf- grund der Harmonisierung der Krankenversicherungs-Beiträge von Arbeitern und Angestellten sind diese wieder gemeinsam dar- gestellt. Aus der Tabelle geht her- vor, welcher Auszahlungsbetrag sich nach Abzug der Sozialver­ sicherung und der Lohnsteuer bei einem bestimmten Bruttobezug ergibt. Gleichzeitig geben die Nettobezüge einen Annäherungs- wert, um den Bruttobetrag ver- traglich fixieren zu können. Manchmal werden die Lohnan- sprüche auch vom Auszahlungs- betrag her bestimmt. Der Mitar- beiter will nicht nur wissen, was er brutto verdient, sondern auch, welcher Nettobetrag ihm nach Abzug der Sozialversicherungs- beiträge und der Lohnsteuer aus- gezahlt wird. Für den Dienstgeber ist dabei ebenso wissenswert, wie hoch der dafür erforderliche mo- natliche Bruttoaufwand ist. Daher wurde in der Zusammenstellung eineweitereRubrik („Dienstgeber­ aufwand insgesamt“) aufgenom- men, aus der der gesamte Dienst­ geberaufwand ersichtlich ist. Die Berechnungen erfolgten auf Grundlage der Beitragstabelle der Salzburger Gebietskrankenkasse ab Jänner 2020 (Selbstverrechner) und der Lohnsteuertabelle nach dem Stand vom 1. Jänner 2020. Die Tabelle baut auf einer mo- natlichen Lohnzahlung auf. Sie beginnt bei 700 € Monatsbezug und berücksichtigt Lohnstufen von 10 € bis einschließlich 3.500 €. Ab 3.500 € werden Lohnstufen von 100 € bis 6.000 € gerechnet. Die Nettobeträge sind gerundet, daher ergeben sich geringfügige Rundungsdifferenzen. Dienstgeberaufwand ohne Sonderzahlungen Im Hinblick auf unterschied- liche kollektivvertragliche Be- stimmungen bzw. von der Dienst- zeit abhängige Ansprüche konnte der mit Sonderzahlungen, Urlau- ben, Krankenständen oder Sachbe- zügen verbundene Dienstgeber­ aufwand nicht in die Berechnung aufgenommen werden. Nicht berücksichtigt wurde in der Aufstellung auch die Frei- grenze für Kleinbetriebe. Der Dienstgeberaufwand enthält so- mit neben dem laufenden Bezug den Sozialversicherungsanteil des Arbeitgebers, den Beitrag zur Betrieblichen Vorsorge, die Kom- munalsteuer, den Dienstgeberbei- trag zum Familienbeihilfenfonds sowie den Zuschlag zum Dienst- geberbeitrag. Ebenfalls nicht be- rücksichtigt wurde die Senkung der Lohnnebenkosten für ältere Arbeitnehmer. Niedrige Einkommen sind begünstigt Die Verminderung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung (Dienstnehmeranteil) bei niedri- gen Einkommen wurde berück- sichtigt: Einkünfte Arbeitslosen- versicherung bis 1.733 € ....................................... 0% bis 1.891 € ....................................... 1% bis 2.049 € ....................................... 2% Einkünfte über 2.049 € unter­ liegen dem vollen Arbeitslosen­ versicherungsbeitrag (3%). Änderungen ab 1. Jänner 2020 Die Sozialversicherungsbei­ träge verstehen sich mit Arbei- terkammerumlage und Wohn- bauförderungsbeitrag, jedoch ohne Schlechtwetterregelung im Baugewerbe. Für 2020 wurde die Höchstbemessungsgrundlage der Sozialversicherung (SV) auf 5.370 € erhöht (2019: 5.220 €). Die Sozialversicherungsbei- träge wurden für Arbeiter und Angestellte mit 1. Jänner 2020 auf den einheitlichen Wert von 18,12% (Dienstnehmeranteil) so- wie 21,23% (Dienstgeberanteil) festgelegt. Der Insolvenz-Ent- geltsicherungsbeitrag wurde von 0,35% auf 0,2% und der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (Bundes- land Salzburg) von 0,4%auf 0,39% gesenkt. Neue Lohnsteuertarife Die ab 1. Jänner 2020 gültigen neuen Lohnsteuertarife sind in der Tabelle ebenfalls berück- sichtigt. Die Wirtschaftskammer Salzburg weist in diesem Zu­ sammenhang auf die Nachteile einer bloßen Nettovereinbarung hin, weil demMitarbeiter dadurch Steuervorteile verloren gehen können und der Lohnanspruch überhaupt strittig werden kann. Sie finden die Brutto-Netto- Tabellen auch auf wko.at : https://www.wko.at/service/ arbeitsrecht-sozialrecht/ brutto-netto-tabelle- angestellte-arbeiter-2020.pdf Impressum Salzburger Wirtschaft – Service Brutto-Netto-Bezüge ab 1. Jänner 2020. Medieninhaber und Herausgeber: WKS, Julius-Raab-Platz 1, 5027 Salzburg, Chefredakteur: Dr. Kurt Oberholzer, Produktion & Gestaltung: Mag. Claudia Köck, Tabellenberechnung: Hubert Mackner, alle WKS Foto: WKO/picturedesk.com Was bleibt netto vom Bruttobezug?

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